Alexander Dobrindt steht mit seiner Grenzpolitik zunehmend isoliert da. Während Gerichte die Praxis der Zurückweisungen an deutschen Binnengrenzen mehrfach als rechtswidrig eingestuft haben, hält der Bundesinnenminister an seinem Kurs fest – und riskiert damit nicht nur weitere Klagen, sondern auch das Vertrauen in die Rechtsstaatlichkeit.
Die Faktenlage: Gerichtsurteile gegen die aktuelle Praxis
Seit Mai 2025 kontrolliert die Bundespolizei systematisch an deutschen Binnengrenzen – insbesondere zu Österreich, Luxemburg und Polen. Asylsuchende werden dabei häufig direkt zurückgewiesen, ohne dass ein reguläres Asylverfahren eingeleitet wird. Diese Praxis verstößt nach Auffassung mehrerer Verwaltungsgerichte gegen geltendes EU- und nationales Recht.
In einem Schreiben des Innenministeriums an den Grünen-Abgeordneten Helge Limburg wurde nun bestätigt: Alle bekannten Gerichtsentscheidungen bewerten die derzeitige Praxis als rechtswidrig. Konkret geht es um acht erfolgreiche Klagen – vier davon betreffen Kontrollen an den Grenzen zu Österreich und Luxemburg (Verwaltungsgerichte München und Koblenz), die übrigen Zurückweisungen an der deutsch-polnischen Grenze (Verwaltungsgericht Berlin).
Das Berliner Verwaltungsgericht hatte bereits im Juni 2025 in einer Eilentscheidung klargestellt, dass Asylsuchende nicht ohne Durchführung des Dublin-Verfahrens zurückgewiesen werden dürfen. Die Bundesrepublik sei verpflichtet, das Verfahren vollständig durchzuführen und könne sich nicht auf eine angebliche „nationale Notlage” berufen.
Warum diese Entwicklung politisch brisant ist
Die politische Dimension dieser Entwicklung ist erheblich. Minister Dobrindt befindet sich in einem grundlegenden Dilemma: Einerseits will er mit harter Migrationspolitik punkten, andererseits untergräbt er damit die rechtsstaatlichen Prinzipien, die das Fundament der deutschen Demokratie bilden.
Die Tatsache, dass das Innenministerium selbst eingestehen musste, keine einzige Gerichtsentscheidung zu kennen, die die Grenzkontrollen für rechtmäßig hält, ist bemerkenswert. Helge Limburg von den Grünen fasste es gegenüber der taz pointiert zusammen: „Jetzt haben wir es amtlich: Die Regierung kennt keine einzige Gerichtsentscheidung, die ihre Grenzkontrollen für rechtmäßig hält.”
Besonders problematisch ist, dass Alexander Dobrindt die Kontrollen, die fristgemäß Mitte September 2026 ausgelaufen wären, um weitere sechs Monate bis März 2027 verlängert hat. Damit setzt er eine Praxis fort, die von Gerichten mehrfach als rechtswidrig eingestuft wurde – und riskiert, dass sich die Zahl der erfolgreichen Klagen weiter erhöht.
EU-Rechtliche Grundlagen: Warum Zurückweisungen problematisch sind
Um die rechtliche Problematik zu verstehen, muss man die europäische Gesetzgebung betrachten. Das Schengener Abkommen sieht grundsätzlich keine systematischen Kontrollen an Binnengrenzen vor. Ausnahmen sind nur unter strengen Voraussetzungen möglich und müssen bei der EU-Kommission angemeldet werden.
Noch gravierender ist die Situation beim Asylrecht. Nach der EU-Rückführungsrichtlinie und der Dublin-Verordnung müssen Asylsuchende, die an der Grenze einen Antrag stellen, zunächst ins Land gelassen werden. Erst nach Prüfung des Antrags können Abschiebungen erfolgen. Pauschale Zurückweisungen sind mit diesem System nicht vereinbar.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat zudem klargestellt, dass bei Aufgriffen an EU-Binnengrenzen auch bei vorübergehend eingeführten Grenzkontrollen die EU-Rückführungsrichtlinie anzuwenden ist. Direkte Zurückweisungen sind damit rechtlich nicht gedeckt.
Die Rechtfertigungsstrategie der Bundesregierung und ihre Schwächen
Das Innenministerium unter Alexander Dobrindt versucht, die Kritik mit mehreren Argumenten zu entkräften. Erstens verwiese man darauf, dass sich die Urteile nur auf Einzelfälle bezögen. Zweitens seien einige Entscheidungen noch nicht rechtskräftig.
Diese Argumentation überzeugt Rechtsexperten jedoch nicht. In der rechtswissenschaftlichen Debatte herrscht die überwiegende Meinung vor, dass die aktuelle Praxis auch über die konkreten Fälle hinaus nicht zulässig ist. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof urteilte beispielsweise, dass eine im Jahr 2022 an der deutsch-österreichischen Grenze erfolgte Grenzkontrolle und die darauf gestützte Identitätsfeststellung rechtswidrig war. Daraus lässt sich ableiten, dass auch Zurückweisungen, die auf rechtswidrige Grenzkontrollen gestützt sind, bereits aus diesem Grund rechtswidrig sind.
Zudem hat das Innenministerium bislang kein einziges Verfahren gewonnen. Diese Bilanz spricht eine deutliche Sprache und untergräbt die Glaubwürdigkeit der Regierungsargumente.
Wirtschaftliche und gesellschaftliche Folgen der Grenzkontrollen
Neben den rechtlichen Bedenken gibt es auch praktische Probleme. Grenzkontrollen verursachen erhebliche Kosten und belasten die Bundespolizei. Bereits jetzt häufen sich Überstunden bei den Beamten – auch in Schleswig-Holstein, wo Kontrollen an der dänischen Grenze durchgeführt werden.
Die Wirtschaft leidet unter den Verzögerungen im grenzüberschreitenden Verkehr. Lieferketten werden gestört, der Tourismus eingebremst. Marcel Emmerich, innenpolitischer Sprecher der Grünen-Fraktion, bezeichnete die Verlängerung der Grenzkontrollen als „ökonomischen Irrsinn” in einer Wirtschaftskrise.
Auch das Verhältnis zu den Nachbarstaaten ist belastet. Systematische Kontrollen an Binnengrenzen widersprechen dem Geist des Schengen-Raums und könnten andere EU-Staaten zu ähnlichen Maßnahmen veranlassen – mit negativen Folgen für den gesamten europäischen Binnenmarkt.
Zukunftsperspektiven: Was kommt nach Dobrindt?
Die Frage ist, wie es mit der deutschen Grenzpolitik weitergeht. Alexander Dobrindt hat zwar die Verlängerung bis März 2027 angekündigt, doch der politische Druck wächst. Die Opposition fordert ein sofortiges Ende der Kontrollen. Limburg warnte: „Ansonsten muss er sich den Vorwurf gefallen lassen, als Innenminister sehenden Auges flächendeckend und vorsätzlich gegen Recht und Gesetz zu verstoßen.”
Langfristig könnte die Bundesregierung gezwungen sein, ihre Politik zu ändern – sei es durch weitere Gerichtsentscheidungen, durch Druck der EU-Kommission oder durch innenpolitische Entwicklungen. Denkbar wäre auch eine Reform des Asylrechts auf europäischer Ebene, die klare Regelungen für Grenzverfahren schafft.
Der neue EU-Migrationspakt, der im Juni 2024 in Kraft trat und bis Mitte 2026 vollständig anzuwenden ist, könnte hier Impulse geben. Er sieht unter bestimmten Voraussetzungen Grenzverfahren vor, die jedoch strenge Auflagen erfüllen müssen.
Fazit: Rechtsstaatlichkeit darf nicht zur Disposition stehen
Die aktuelle Grenzpolitik unter Alexander Dobrindt steht vor einem grundlegenden Problem: Sie ignoriert Gerichtsentscheidungen und setzt eine Praxis fort, die von Juristen mehrheitlich als rechtswidrig eingestuft wird. Das untergräbt das Vertrauen in die Rechtsstaatlichkeit und schadet Deutschland international.
Es bleibt abzuwarten, ob der Innenminister seinen Kurs ändert oder ob weitere Klagen und politische Entwicklungen ihn dazu zwingen. Eines ist jedoch klar: Eine Demokratie kann es sich nicht leisten, dass die Exekutive Gerichtsentscheidungen systematisch ignoriert – unabhängig von der politischen Frage, wie mit Migration umzugehen ist.
Alexander Dobrindt steht damit vor einer historischen Verantwortung. Entweder er erkennt die rechtlichen Bedenken an und passt seine Politik entsprechend an – oder er riskiert, als Innenminister in die Geschichte einzugehen, der bewusst und vorsätzlich gegen geltendes Recht verstoßen hat.
Quellen
Rechtswidrig, aber Dobrindt macht trotzdem weiter
Zurückweisung Asylsuchender hinter Grenze rechtswidrig


