Das Zuger Kantonsgericht hat erstmals in der Schweiz eine Klimaklage gegen den Zementkonzern Holcim für zulässig erklärt. Vier Bewohner der indonesischen Insel Pari – Fischer Edi Mulyono, Ibu Asmania, Pak Bobby und Arif Pujianto – werfen Holcim vor, durch hohe CO₂-Emissionen den Meeresspiegelanstieg und Überschwemmungen zu fördern. Das 52-seitige Urteil weist alle prozessualen Einwände des Konzerns ab und betont, dass Gerichte Klimapolitik ergänzen, nicht ersetzen.
Forderungen der Kläger
Die Inselbewohner verlangen Schadenersatz von rund 3600 Franken pro Person, eine 43-prozentige CO₂-Reduktion bis 2030 und 69 Prozent bis 2040 sowie Beteiligung an Flutschutzmaßnahmen wie Wellenbrechern und Mangrovenpflanzungen. Holcim wird eine Mitschuld am Klimawandel zugeschrieben, da Zementproduktion weltweit sieben Prozent der CO₂-Emissionen verursacht. Die Kläger sehen ihre Existenz bedroht, da Teile der niedrig gelegenen Insel bereits überschwemmt sind.
Holcims Gegenposition
Holcim plant Berufung und argumentiert, Klimaschutz sei politische Aufgabe, nicht gerichtlich lösbar; der Konzern strebt Netto-Null bis 2050 an und habe seit 2015 die Emissionen um 50 Prozent gesenkt. Das Gericht hielt dem entgegen, dass jeder Emittent individuell verantwortlich sei und globale Probleme nicht entbinden. Holcim wies ab, die Insel sei „ohnehin dem Untergang geweiht“.
Nächste Schritte und internationale Relevanz
Das Verfahren geht nun inhaltlich weiter; Berufung ans Zuger Obergericht, dann möglicherweise Bundesgericht oder EGMR in Straßburg. Weltweit hängen 3000 Klimaklagen an; ähnlich ließ ein deutsches Gericht eine Klage eines Peruaners gegen RWE zu. Der Fall erhöht den Druck auf Emittenten und könnte zu mehr Klagen führen.
Quellen
Klimaklage gegen Zementriesen Holcim zugelassen
Meeresspiegel-Alarm: Gericht erlaubt Klage gegen Holcim aus Indonesien