Der Schuhhändler Deichmann klagt vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen gegen eine Überwachungsbehörde wegen der Kosten für die Entsorgung von Schuhkartons. Das Unternehmen kritisiert, dass es doppelt für die Entsorgung zahlen müsse: einmal für das eigene Recyclingsystem der im Geschäft verbliebenen Kartons und einmal für ein „duales System“, das die Abholung und Wiederverwertung von Hausmüll bei den Verbrauchern organisiert. Deichmann argumentiert, dass das duale System durch die Schuhkartons des Händlers faktisch nicht belastet werde, da die meisten Kunden ihre Schuhkartons im Geschäft zurücklassen und nicht über das haushaltsnahe Müllsystem entsorgt werden.
Kritik an der doppelten Zahlung
Deichmann sieht die doppelte Zahlung als ungerechtfertigt und fordert eine Befreiung von der Pflicht zur Zahlung an das duale System. Das Unternehmen betont, dass diese Kosten letztlich auf die Verbraucher abgewälzt werden, was besonders in wirtschaftlich schwierigen Zeiten problematisch sei. Durch die Klage will Deichmann die Kostenlast senken und damit auch potenziell die Preise für Schuhe stabil halten oder senken.
Stellungnahme der Behörden
Die Zentrale Stelle Verpackungsregister hält hingegen an der Zahlungspflicht fest, da sie davon ausgeht, dass die Kartons überwiegend bei den privaten Endverbrauchern landen, insbesondere bei Online-Bestellungen. Die Behörde beruft sich auf Marktforschungsanalysen, die diese Annahme stützen. Diese Sichtweise führt zum Streit um die richtige Einstufung und Verteilung der Entsorgungsgebühren.
Bedeutung für Verbraucher und Branche
Sollte Deichmann vor Gericht Erfolg haben, könnte dies eine Senkung der Entsorgungskosten für Schuhkartons bedeuten. Dies wiederum könnte sich auf die Preise für Schuhe auswirken und diese stabilisieren oder senken. Branchenvertreter weisen zudem darauf hin, dass die haushaltsnahe Entsorgung in der Regel teurer sei als die Entsorgung von Verpackungen, die direkt beim Händler verbleiben und gesammelt abgeholt werden. Die Klage hat daher auch eine erhebliche Bedeutung für andere Händler und Verbraucher.
Ausblick auf die Verhandlung
Die mündliche Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen fand am Freitag, den 28. November 2025, statt, bei der zunächst ein Gutachten vorgestellt wurde und ein Urteil erwartet wurde. Die Entscheidung könnte weitreichende Folgen für das Müllentsorgungssystem und die Schuhbranche haben.