Keine Rente für Hanno Berger: Warum das Gericht den Selbstbehalt auf null setzt

07/08/2026
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@2026 Arne Dedert

Pfändung kann im deutschen Recht normalerweise nicht dazu führen, dass einem Schuldner sämtliche Einkünfte entzogen werden. Das Existenzminimum soll geschützt bleiben. Im Fall des früheren Rechtsanwalts Hanno Berger gelten jedoch besondere Maßstäbe: Das Oberlandesgericht Frankfurt hat entschieden, dass seine Altersrente vollständig gepfändet werden darf – ohne einen persönlichen Selbstbehalt.

Die Entscheidung betrifft nicht nur einen prominenten Angeklagten des Cum-Ex-Komplexes. Sie berührt eine grundsätzliche Frage: Wie weit darf der Staat gehen, wenn erhebliche Vermögenswerte aus einer Straftat abgeschöpft werden sollen? Das Gericht stellt klar, dass der Schutz des Schuldners dort eingeschränkt werden kann, wo es nicht um eine gewöhnliche private Forderung, sondern um die Rückgewinnung mutmaßlicher Taterträge geht.

Ein Urteil mit Signalwirkung

Hanno Berger sitzt in der Justizvollzugsanstalt Schwalmstadt eine rechtskräftige Freiheitsstrafe wegen schwerer Steuerhinterziehung ab. Im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit rund um Cum-Ex-Transaktionen soll er Provisionen von rund 13,6 Millionen Euro erhalten haben. Das Landgericht Bonn ordnete deshalb die Einziehung der Taterträge an.

Die Einziehung verfolgt ein anderes Ziel als eine klassische Geldstrafe. Eine Geldstrafe soll den Täter sanktionieren. Bei der Einziehung geht es dagegen darum, wirtschaftliche Vorteile wieder zu entziehen, die durch eine Straftat erlangt wurden. Der Grundgedanke lautet: Kriminalität darf sich finanziell nicht lohnen.

Genau an diesem Punkt setzt die Entscheidung des OLG Frankfurt an. Nach Auffassung des Gerichts handelt es sich bei der Vollstreckung nicht um eine gewöhnliche zivilrechtliche Schadensersatzforderung. Deshalb könne Berger sich nicht ohne Weiteres auf die üblichen Pfändungsfreigrenzen berufen.

Das Gericht bestätigte damit eine Entscheidung des Landgerichts Marburg. Bergers sofortige Beschwerde gegen die Rentenpfändung blieb erfolglos. Der Beschluss des OLG Frankfurt datiert vom 18. Juni 2026 und trägt das Aktenzeichen 3 Ws 222/25.

Was hinter Cum-Ex steckt

Der Fall lässt sich ohne einen Blick auf das Cum-Ex-System nur schwer einordnen. Bei diesen Geschäften wurden rund um den Dividendenstichtag Aktien so zwischen verschiedenen Beteiligten bewegt, dass zeitweise unklar oder zumindest schwer nachvollziehbar war, wem die Wertpapiere und die darauf entfallende Dividende tatsächlich zuzurechnen waren.

Auf dieser Grundlage kam es dazu, dass Kapitalertragsteuern mehrfach angerechnet oder erstattet wurden, obwohl sie zuvor nur einmal – oder teilweise überhaupt nicht – abgeführt worden waren. Banken, Fonds, Investoren, Berater und weitere Akteure waren in unterschiedliche Rollen eingebunden.

Der Bundesgerichtshof bewertete Cum-Ex-Transaktionen im Jahr 2021 als Steuerhinterziehung. Auch der Bundesfinanzhof stellte 2022 klar, dass das Geschäftsmodell steuerrechtlich keinen Bestand haben kann. Damit wurde eine jahrelange rechtliche Auseinandersetzung zugunsten einer eindeutigen Linie beendet.

Berger galt als einer der maßgeblichen Berater in diesem Umfeld. Er soll Banken, Fonds und vermögende Investoren bei der Entwicklung entsprechender Transaktionen unterstützt und Kunden aus seinem Netzwerk vermittelt haben. Die ihm zugerechneten Einnahmen von etwa 13,6 Millionen Euro bilden den wirtschaftlichen Hintergrund der späteren Vollstreckungsmaßnahmen.

Warum die Rente vollständig gepfändet wird

Seit September 2024 lässt die Staatsanwaltschaft Bonn Bergers Ansprüche auf Altersrente pfänden. Üblicherweise gelten für Arbeitseinkommen und Renten gesetzliche Pfändungsgrenzen. Diese sollen verhindern, dass ein Schuldner seine grundlegenden Lebenshaltungskosten nicht mehr bestreiten kann.

Bei einer Forderung aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung kann das Gesetz jedoch eine weitergehende Pfändung ermöglichen. Im konkreten Fall stützt sich die Vollstreckung nach Auffassung des OLG Frankfurt nicht unmittelbar auf einen zivilrechtlichen Anspruch aus § 823 BGB. Maßgeblich seien vielmehr die strafrechtlichen Vorschriften über die Einziehung von Taterträgen, insbesondere §§ 73 und 73c Strafgesetzbuch.

Das ist juristisch entscheidend. Berger hatte argumentiert, dass eine Steuerhinterziehung keinen klassischen Schadensersatzanspruch aus unerlaubter Handlung begründe. Dieser Einwand war nach Einschätzung des Gerichts zwar im Grundsatz zutreffend. Er half ihm aber nicht weiter, weil die Rentenpfändung auf einer anderen rechtlichen Grundlage erfolgte.

Die Pfändungsanordnung setzte Bergers Selbstbehalt auf null Euro. Damit wird nicht nur ein Teil seiner Rente abgeschöpft. Sein gesamter Rentenanspruch kann für die Vollstreckung verwendet werden.

Der besondere Status eines Strafgefangenen

Eine vollständige Pfändung wäre bei einem Menschen außerhalb des Strafvollzugs besonders einschneidend. Das OLG Frankfurt begründet die Entscheidung deshalb mit Bergers Situation in der Justizvollzugsanstalt.

Strafgefangene erhalten dort grundlegende Leistungen wie Unterkunft, Verpflegung, Kleidung und medizinische Versorgung. Nach Ansicht des Gerichts ist damit die elementare Versorgung gewährleistet. Ein zusätzlicher finanzieller Selbstbehalt müsse deshalb nicht zwingend bestehen.

Diese Argumentation zeigt, dass der Selbstbehalt keine starre Größe ist. Er hängt davon ab, welche laufenden Kosten eine Person tatsächlich selbst tragen muss. Bei einem Rentner, der seine Wohnung, Lebensmittel, Medikamente und andere Grundbedürfnisse allein finanzieren muss, würde die Bewertung möglicherweise anders ausfallen. Berger befindet sich jedoch in einer staatlich finanzierten Vollzugssituation.

Das Gericht sah außerdem keine besondere Bedürftigkeit. In seiner Begründung verwies es darauf, dass Berger nach den Feststellungen der Justiz versucht habe, seine Vermögensverhältnisse zu verschleiern und Vermögenswerte dem Zugriff zu entziehen. Dieser Vorwurf beeinflusst die rechtliche Bewertung der Vollstreckung erheblich.

Kein Freibrief für jede Rentenpfändung

Die Entscheidung bedeutet nicht, dass künftig jede Rente bei einer strafrechtlichen Verurteilung vollständig gepfändet werden darf. Entscheidend sind mehrere Faktoren: die Art der Forderung, die rechtliche Grundlage der Vollstreckung, die Höhe der Taterträge, die persönliche Situation des Betroffenen und die Frage, ob eine grundlegende Versorgung anderweitig gesichert ist.

Die Pfändung einer Rente bleibt daher eine Einzelfallentscheidung. Der Fall Berger ist außergewöhnlich, weil mehrere Umstände zusammenkommen: eine rechtskräftige Verurteilung wegen schwerer Steuerhinterziehung, die Einziehung erheblicher mutmaßlicher Taterträge, der Aufenthalt in einer Justizvollzugsanstalt und der Vorwurf, Vermögen dem Zugriff der Behörden entzogen zu haben.

Für die Praxis ist dennoch wichtig, dass das OLG Frankfurt die Rückgewinnungshilfe deutlich in den Vordergrund stellt. Der Staat soll nicht daran gehindert werden, illegal erlangte wirtschaftliche Vorteile zurückzuholen, wenn der Betroffene keine freiwillige Rückzahlung leistet.

Die offene Frage: Wo liegt die Grenze?

Die Entscheidung wirft zugleich Fragen nach dem Verhältnis zwischen Vollstreckung und Menschenwürde auf. Auch ein verurteilter Straftäter verliert nicht sämtliche Rechte. Der Staat muss sicherstellen, dass eine Maßnahme verhältnismäßig bleibt und nicht zu einer faktischen Behandlung unterhalb des menschenwürdigen Existenzminimums führt.

Im Fall Berger sieht das Gericht diese Grenze offenbar nicht überschritten, weil die Grundversorgung durch den Strafvollzug gewährleistet ist. Sollte sich seine Lebenssituation verändern – etwa nach einer Entlassung –, könnte die Frage nach einem notwendigen Selbstbehalt erneut relevant werden.

Gerade darin liegt die langfristige Bedeutung des Beschlusses. Die Pfändung ist kein pauschaler Entzug sämtlicher Einkünfte, sondern ein Instrument der Vollstreckung, dessen Reichweite an den konkreten Umständen gemessen werden muss. Der aktuelle Beschluss stärkt zwar die Position des Staates bei der Abschöpfung von Taterträgen. Er beseitigt aber nicht die Pflicht, die persönliche Situation des Schuldners zu berücksichtigen.

Konsequenzen für die Aufarbeitung des Cum-Ex-Skandals

Der Fall zeigt, dass die juristische Aufarbeitung von Cum-Ex nicht mit einem Strafurteil endet. Nach der Verurteilung beginnt häufig die kompliziertere Phase: Vermögenswerte müssen gefunden, Ansprüche berechnet und Entscheidungen tatsächlich vollstreckt werden.

Viele Verfahren scheitern nicht an der rechtlichen Einordnung der Tat, sondern an der Frage, wo sich das Geld befindet. Wenn Gewinne ausgegeben, übertragen oder verschleiert wurden, kann die Rückholung Jahre dauern. Eine Rentenpfändung macht deutlich, dass der Staat auch langfristige Einkommensquellen eines Verurteilten in den Blick nimmt.

Für die Finanzbranche ist das ein weiteres Signal, dass wirtschaftliche Vorteile aus komplexen Steuermodellen nicht dauerhaft geschützt sind. Die Entscheidung dürfte zudem die Diskussion darüber verstärken, wie wirksam strafrechtliche Vermögensabschöpfung in großen Wirtschaftsstrafverfahren tatsächlich funktioniert.

Ein harter Schritt mit begrenzter Reichweite

Die vollständige Pfändung von Hanno Bergers Rente ist eine ungewöhnlich weitreichende Maßnahme. Sie steht für den Anspruch des Rechtsstaats, wirtschaftliche Vorteile aus schweren Straftaten nicht beim Täter zu belassen. Gleichzeitig macht der Beschluss deutlich, dass die persönliche Versorgungssituation eine zentrale Rolle spielt.

Für Berger bedeutet die Entscheidung, dass ihm aus seiner Rente derzeit kein eigener finanzieller Spielraum bleibt. Für die Allgemeinheit ist der Fall vor allem deshalb relevant, weil er eine Grenze markiert: Wer durch eine Straftat erhebliche Vermögensvorteile erlangt, kann sich nicht automatisch auf die Schutzmechanismen berufen, die für gewöhnliche Schuldner vorgesehen sind.

Die Pfändung der Rente ist damit weniger eine Sonderbehandlung wegen Bergers Bekanntheit als eine Konsequenz aus der Verbindung von Straftat, Taterträgen und gesicherter Grundversorgung im Gefängnis. Ob diese Linie auch in anderen Fällen Bestand haben wird, hängt davon ab, wie Gerichte künftig die individuellen Lebensumstände und die Verhältnismäßigkeit der Vollstreckung bewerten.

Quellen

Keine Rente für Hanno Berger
Ren­te von Han­no Ber­ger ohne Selbst­be­halt ge­pfän­det



Matthias Otto

Matthias Otto

Hallo, mein Name ist Matthias Otto und ich arbeite als Autor bei Investorbit.de. Dort schreibe ich regelmäßig über aktuelle Themen aus den Bereichen Wirtschaft, Finanzen und digitale Trends. Mein Ziel ist es, komplexe Zusammenhänge verständlich zu erklären und meinen Lesern fundierte Einblicke in die Welt der Investments zu bieten. Wenn ich nicht gerade recherchiere oder Artikel verfasse, beschäftige ich mich gerne mit neuen Entwicklungen im Online-Journalismus und digitalen Marketing.

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