Österreich erhebt seit dem 1. Oktober 2026 eine neue Paketsteuer auf bestimmte Onlinebestellungen. Für Kundinnen und Kunden großer Versandhändler können dadurch meist 2,40 Euro zusätzlich anfallen – unabhängig davon, ob der Einkauf fünf oder 500 Euro kostet. Die Regelung betrifft jedoch nicht jedes Paket und könnte wegen rechtlicher Bedenken noch Jahre lang Gerichte beschäftigen.
Eine Gebühr, die nicht jedes Paket trifft
Die neue Abgabe richtet sich vor allem gegen den stark wachsenden Versandhandel großer Plattformen. Steuerpflichtig sind Versandhändler und Marktplätze, deren Versandhandelsumsatz in Österreich im vorangegangenen Wirtschaftsjahr mehr als 100 Millionen Euro betragen hat. Nach Schätzungen des Handelsverbands fallen derzeit 16 Unternehmen in diese Kategorie.
Dazu gehören unter anderem Amazon, Temu, Zalando, Otto, Shop-Apotheke, eBay, BestSecret, AliExpress, MediaMarkt, Apple, Ikea, Shein, XXXLutz und Refurbed. Die Liste beruht teilweise auf Umsatzschätzungen und kann sich verändern, wenn Unternehmen die Schwelle künftig über- oder unterschreiten.
Für die Verbraucher ist dabei eine wichtige Besonderheit entscheidend: Nicht nur die großen Konzerne selbst können betroffen sein. Verkauft ein kleiner österreichischer Händler seine Waren über einen großen Marktplatz, kann die Paketsteuer ebenfalls greifen, weil die Umsätze unter bestimmten Voraussetzungen dem Marktplatz zugerechnet werden. Der Handelsverband geht deshalb davon aus, dass auch rund 4.000 heimische Betriebe indirekt von der Regelung betroffen sind.
2,40 Euro oder mehr?
Der gesetzliche Grundbetrag liegt bei zwei Euro pro Paket. Auf diesen Betrag kommt in den meisten Fällen die österreichische Mehrwertsteuer von 20 Prozent. Für Käufer ergibt sich dadurch normalerweise ein Aufschlag von 2,40 Euro.
Bei Büchern fällt der Endbetrag etwas niedriger aus. Wegen des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes von zehn Prozent werden in diesem Fall 2,20 Euro fällig. Die Höhe hängt nicht vom Warenwert ab. Ein kleiner Artikel für sechs Euro wird damit verhältnismäßig stark belastet, während der Zuschlag bei einem Einkauf von mehreren hundert Euro kaum ins Gewicht fällt.
Die Händler dürfen außerdem entscheiden, wie sie die Steuer an ihre Kunden weitergeben:
- Sie können die Abgabe einmal pro Bestellung verrechnen.
- Sie können sie für jedes einzelne zugestellte Paket berechnen.
- Bei Teillieferungen kann der Endbetrag daher unterschiedlich ausfallen.
Ein Beispiel zeigt die praktische Bedeutung: Wird eine Bestellung mit fünf Artikeln gemeinsam verschickt, kann ein Händler einmal 2,40 Euro berechnen. Kommen die Waren in drei separaten Sendungen, kann bei einer Abrechnung pro Paket ein deutlich höherer Gesamtbetrag entstehen. Amazon erklärte dagegen, die Paketsteuer einmal pro Bestellung auszuweisen.
Für Käufer lohnt es sich daher, vor dem Abschluss des Bestellvorgangs auf die Aufschlüsselung der Versand- und Zusatzkosten zu achten. Die Steuer wird bereits beim Bezahlen berücksichtigt. Sie hängt nicht davon ab, ob das Paket später pünktlich, verspätet oder überhaupt zugestellt wird.
Rücksendungen werden zum Streitpunkt
Besonders heikel ist der Umgang mit Retouren. Nach den allgemeinen Informationen des Finanzministeriums entsteht die Abgabe im Zusammenhang mit der steuerpflichtigen Zustellung beziehungsweise bereits beim Bestellvorgang. Händler behandeln Rücksendungen jedoch nicht zwingend identisch.
Amazon teilte mit, dass die Paketsteuer bei einer vollständigen Rücksendung innerhalb der geltenden Rückgabefrist erstattet werde. Das ist für Verbraucher wichtig, weil eine pauschale Gebühr bei häufigen Retouren sonst zu einer zusätzlichen finanziellen Belastung führen könnte. Ob alle betroffenen Händler dieselbe Praxis anwenden, sollten Kundinnen und Kunden in den Rückgabebedingungen und der Abrechnung prüfen.
Gerade bei Modeplattformen könnte diese Frage erhebliche Bedeutung bekommen. Wer mehrere Größen bestellt und den Großteil zurückschickt, zahlt möglicherweise zunächst den Zuschlag und erhält ihn erst später zurück. Für Händler bedeutet das zusätzlichen Aufwand bei Rechnungen, Erstattungen und der technischen Zuordnung einzelner Sendungen.
Diese Lieferungen bleiben ausgenommen
Die Paketsteuer ist nicht als allgemeine Abgabe auf jede Zustellung konzipiert. Ausgenommen sind unter anderem private Verkäufe, kleinere Onlinehändler unterhalb der Umsatzgrenze und bestimmte Abholmodelle.
Nicht betroffen sind insbesondere:
- private Verkäufe über Willhaben, Vinted oder ähnliche Plattformen;
- kleinere Onlineshops, deren relevanter Umsatz unter 100 Millionen Euro liegt;
- Click-and-Collect-Bestellungen, bei denen die Ware in einer Filiale oder Abholstation übernommen wird;
- Essenslieferungen und bestimmte Lebensmittelzustellungen;
- Pakete mit einem Gewicht von mehr als 31,5 Kilogramm;
- einzelne Zustellarten, die nicht unter den steuerpflichtigen Paketversand fallen.
Wer gebrauchte Kleidung privat verkauft oder kauft, muss deshalb nicht automatisch mit dem neuen Aufschlag rechnen. Auch der Einkauf in einem kleineren spezialisierten Onlineshop kann günstiger bleiben als eine vergleichbare Bestellung bei einem großen Marktplatz. Allerdings ist für Käufer nicht immer leicht erkennbar, ob ein Händler selbstständig versendet oder über eine steuerpflichtige Plattform abrechnet.
Warum die Regierung die Abgabe einführt
Die Bundesregierung will mit den Einnahmen einen Teil der Mehrwertsteuersenkung auf ausgewählte Grundnahrungsmittel gegenfinanzieren. Das Finanzministerium rechnet mit Einnahmen von rund 280 Millionen Euro jährlich.
Politisch steht dahinter außerdem der Versuch, den stark zunehmenden Paketstrom einzudämmen. Vor allem sehr günstige Waren aus China werden häufig in kleinen Einzelsendungen verschickt. Für Anbieter wie Temu, Shein und AliExpress kann der zusätzliche Betrag die bisher extrem niedrigen Endpreise spürbar verändern – zumindest dann, wenn die Kosten vollständig an die Kundschaft weitergegeben werden.
Die Wirkung bleibt allerdings offen. Ein Zuschlag von 2,40 Euro wird einen Einkauf für 20 Euro deutlich stärker verteuern als eine Bestellung für 200 Euro. Die Steuer trifft damit nicht alle Geschäftsmodelle gleichermaßen. Hochpreisige Bestellungen großer Marken werden relativ wenig belastet, während sich bei günstigen Einzelartikeln ein erheblicher prozentualer Aufschlag ergibt.
Kritik aus dem Handel
Der Handelsverband und mehrere Unternehmen halten die Maßnahme für wettbewerbsverzerrend. Ihre zentrale Kritik: Die Regelung belaste den Onlinehandel, während stationäre Geschäfte und bestimmte andere Zustellformen nicht in vergleichbarer Weise betroffen seien.
Zalando bezeichnete das Gesetz als weder verfassungs- noch europarechtskonform. Otto Österreich kündigte Beschwerden gegen Steuerbescheide an. Auch der Handelsverband prüft eine Beschwerde bei der Europäischen Kommission. Ein Rechtsgutachten der Kanzlei Dorda kommt zu dem Schluss, dass verfassungs- und unionsrechtliche Probleme bestehen könnten.
Die rechtliche Auseinandersetzung könnte langwierig werden. Im Raum stehen Fragen zur Gleichbehandlung verschiedener Vertriebswege, zur Vereinbarkeit mit den Regeln des europäischen Binnenmarkts und zur konkreten Zurechnung der Umsätze bei Marktplätzen. Selbst wenn die Paketsteuer zunächst eingehoben wird, könnte ein späteres Gerichtsurteil Änderungen oder Rückzahlungen auslösen.
Für Händler entsteht dadurch ein Planungsrisiko. Sie müssen die Abgabe jetzt technisch umsetzen, obwohl noch nicht sicher ist, ob sie in der derzeitigen Form dauerhaft Bestand haben wird.
Österreich ist nicht allein
Die nationale Regelung fällt in eine Zeit, in der auch die Europäische Union den Umgang mit Kleinsendungen aus Drittstaaten neu ordnet. Für bestimmte Waren aus Ländern außerhalb der EU gilt bereits eine zusätzliche Abgabe von drei Euro bei Sendungen mit einem Wert von höchstens 150 Euro. Besonders stark betroffen sind Plattformen, die große Mengen günstiger Produkte direkt aus Asien an europäische Kunden versenden.
Ab November soll außerdem eine weitere Bearbeitungsgebühr für Millionen von Billigpaketen aus Nicht-EU-Ländern eingeführt werden. Die genaue Ausgestaltung und Höhe dieser sogenannten Handling Fee war zum Start der österreichischen Paketsteuer noch nicht vollständig geklärt.
Damit müssen sich Verbraucher und Händler auf mehrere Kostenstufen einstellen:
- die österreichische Paketsteuer bei bestimmten großen Versandhändlern;
- mögliche EU-Abgaben auf Waren aus Drittstaaten;
- zusätzliche Zoll- oder Bearbeitungsgebühren bei Kleinsendungen;
- höhere Kosten für Retouren, Lagerung und grenzüberschreitende Abwicklung.
Das macht den Endpreis von Billigprodukten künftig transparenter, aber auch komplizierter. Ein vermeintlicher Schnäppchenkauf wird nicht mehr ausschließlich über den Warenpreis beurteilt werden können.
Was sich langfristig ändern könnte
Die Paketsteuer dürfte den Onlinehandel in Österreich nicht sofort grundlegend verändern. Für viele Kunden bleibt ein Aufschlag von 2,40 Euro verkraftbar. Bei häufigen Kleinbestellungen, mehreren separaten Lieferungen oder sehr günstigen Produkten kann sich die Belastung jedoch schnell summieren.
Händler könnten darauf mit größeren Sammelsendungen, weniger Teillieferungen oder Mindestbestellwerten reagieren. Plattformen könnten versuchen, Waren stärker aus europäischen Lagern zu versenden, um zusätzliche Drittstaatenabgaben zu vermeiden. Auch Click-and-Collect könnte für manche Kundinnen und Kunden attraktiver werden, sofern die Händler diese Option anbieten.
Für den österreichischen Einzelhandel ist entscheidend, ob die Abgabe tatsächlich für fairere Wettbewerbsbedingungen sorgt. Wenn große Plattformen die Kosten einfach weiterreichen, wird der Preisunterschied zu kleineren Shops zwar geringer, aber nicht automatisch beseitigt. Kleine Anbieter müssen weiterhin bei Sortiment, Liefergeschwindigkeit und Bekanntheit gegen internationale Plattformen bestehen.
Wer nach Infos zu Österreich sucht, sollte die Paketsteuer deshalb nicht isoliert betrachten. Sie ist Teil einer größeren wirtschaftspolitischen Entwicklung: Der Staat versucht, Einnahmen zu sichern, den Paketverkehr zu regulieren und den Wettbewerb mit globalen Plattformen neu zu ordnen. Parallel dazu wächst die Bedeutung von Themen wie Österreich mit Bundesländern, regionaler Versorgung und der Frage, wie stark lokale Händler gegenüber internationalen Marktplätzen geschützt werden sollen.
Auch Begriffe wie Bundesländer Österreich oder die Hauptstädte von Österreich gehören zwar in einen anderen Informationsbereich, zeigen aber, wie stark regionale Unterschiede beim Einkauf eine Rolle spielen können. Lieferzeiten, Abholangebote, lokale Händlerdichte und Versandkosten sind in Wien anders als in ländlichen Regionen. Gerade dort könnte Click-and-Collect eine größere Bedeutung bekommen, wenn die zusätzliche Paketgebühr vermieden werden soll.
Für Verbraucher lautet die wichtigste praktische Regel daher: Vor der Bestellung prüfen, ob der Händler von der Abgabe betroffen ist, ob nach Bestellung oder Paket abgerechnet wird und wie Retouren behandelt werden. Die neue Regel gilt zwar landesweit, ihre finanziellen Folgen hängen aber stark vom Anbieter, der Versandart und dem Wert der Bestellung ab.
Quellen
Neue Paketsteuer ab Oktober: Was teurer wird
Eckpunkte des Paketsteuergesetzes


