Das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) scheiterte bei der Bundestagswahl im Februar 2025 mit 4,98 Prozent hauchdünn an der Fünf-Prozent-Hürde und verpasste den Einzug um rund 9.500 bis 13.400 Stimmen. Nach Ablehnung der Einsprüche im Bundestags-Wahlprüfungsausschuss plant die Partei nun eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Experten sehen jedoch geringe Erfolgsaussichten für eine geforderte Neuauszählung.
Knappen Scheitern und erste Einsprüche
Das BSW hatte nach der Wahl Unregelmäßigkeiten wie Zählfehler und Verwechslungen mit anderen Parteien geltend gemacht, was in Nachzählungen zu leichten Verbesserungen führte. Der Wahlprüfungsausschuss des Bundestags soll die Einsprüche am 4. Dezember ablehnen und keinen ausreichenden Anlass für eine Neuauszählung sehen. Nur die AfD signalisiert Unterstützung, was Wagenknecht als Zeichen demokratischer Erosion kritisiert.
Weg nach Karlsruhe: Strategie des BSW
Sahra Wagenknecht kündigte scharf an: „Wir werden jetzt nach Karlsruhe gehen“ und wirft Abgeordneten vor, in eigener Sache zu richten. Die Partei plant eine Wahlprüfungsbeschwerde, die Monate dauern könnte und das Wahlergebnis bis zur Entscheidung suspendieren würde. Sie argumentiert mit Verletzung der Chancengleichheit durch fehlende Rechtsbehelfe bei knappen Ergebnissen.
Geringe Erfolgschancen vor dem Verfassungsgericht
Frühere Klagen des BSW scheiterten im Sommer 2025 als unzulässig, da Argumente „sachlich unzutreffend“ und unverständlich waren. Staatsrechtler betonen, dass ein Nachweis für ein anderes Wahlergebnis schwierig ist und der Gesetzgeber Gestaltungsspielraum hat. Gutachten sehen keine systematischen Fehler zugunsten anderer Parteien. Eine Neuauszählung würde das Vertrauen in die Demokratie stärken, bleibt aber unwahrscheinlich.
Quellen
welche Chancen Wagenknecht in Karlsruhe hat
BSW klagt in Karlsruhe auf Neuauszählung