Die Bundesregierung plant im Rahmen eines umfassenden Bürokratieabbaus, unter anderem die Abschaffung von rund 123.000 Sicherheitsbeauftragten in Unternehmen, wozu auch die Funktion des Leiterbeauftragten gehört. Dies ist Teil eines neuen Konzepts zur Reform des Arbeitsschutzrechts mit dem Ziel, Unternehmen bei der Umsetzung der Arbeitssicherheit bürokratisch zu entlasten.
Rolle und Bedeutung des Leiterbeauftragten
Der Leiterbeauftragte ist ein speziell geschulter Mitarbeiter, der Trittleitern im Betrieb auf ihre Sicherheit überprüft. Diese Position ist jedoch keine gesetzliche Pflicht, sondern eine Empfehlung an Arbeitgeber, Leitern regelmäßig zu prüfen, um Unfälle zu vermeiden. Die Sicherheitsbeauftragten arbeiten in der Regel ehrenamtlich und neben ihrer HaupttätigkeitLeiterbeauftragte am Arbeitsplatz.
Kontroverse und Kritik
Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) und die gesetzliche Unfallversicherung warnen vor einer Schwächung des Arbeitsschutzes durch die Abschaffung dieser Beauftragten. Sie heben hervor, dass gerade für kleinere Betriebe die Beauftragten einen niedrigschwelligen Zugang zu Fachwissen im Arbeits- und Gesundheitsschutz ermöglichen. Die Befürchtung besteht, dass Einsparungen an dieser Stelle nicht zu einer tatsächlichen Entlastung, sondern zu Sicherheitsrisiken führen könnten.
Gesetzliche und politische Lage
Arbeitgeberverbände fordern die Abschaffung, da moderne Leitern als weniger fehleranfällig gelten und Nutzer selbst ausreichend Kontrollen durchführen könnten. Die Regierung will im Koalitionsvertrag die Verpflichtung zur Bestellung von Betriebsbeauftragten generell überprüfen und möglicherweise abschaffen. Größere Unternehmen könnten dann weniger Beauftragte benötigen, kleinere könnten ganz darauf verzichten.
Quellen
Wird jetzt der Leiterbeauftragte am Arbeitsplatz abgeschafft – stern.de
Abschaffung von rund 123.000 Sicherheitsbeauftragten – haufe.de