Das Bundessozialgericht (BSG) als höchstes Gericht der Sozialgerichtsbarkeit in Deutschland sorgt regelmäßig für wegweisende Entscheidungen in Bereichen wie Krankenversicherung und Rentenrecht. Im Jahr 2026 bleibt das Bundessozialgericht im Fokus der Öffentlichkeit, da es grundlegende Rechtsfragen klärt, die Millionen Betroffene betreffen.
Rechtsfragen in der Krankenversicherung
Der 1. Senat des Bundessozialgerichts bearbeitet derzeit Themen wie den Anspruch auf Liposuktion als Potentialleistung bei hohem BMI oder die Wirksamkeit von G-BA-Beschlüssen zu Notfallstrukturen in Krankenhäusern. Fälle wie B 1 KR 10/23 R und B 1 KR 25/23 R zeigen, wie das Bundessozialgericht die Balance zwischen medizinischer Notwendigkeit und Kostenfindung prüft. Diese Verfahren unterstreichen die fortlaufende Bedeutung des Gerichts für die gesetzliche Krankenversicherung.
Kürzliche Urteile zu Leistungen und Homeoffice
Das Bundessozialgericht hat klargestellt, dass Jobcenter Leistungen bei wechselnden Kindern kürzen dürfen, jedoch nicht übermäßig, und dass Homeoffice-Unfälle unter bestimmten Voraussetzungen versichert sind. In einem weiteren Fall wurde eine unzulässige Kürzung von Leistungen nach Entschädigungszahlung rügt. Solche Entscheidungen beeinflussen direkt die Praxis von Jobcentern und Versicherungen.
Geschäftsführer und Sozialversicherungspflicht
Ein Meilensteinurteil aus 2024 (B 12 KR 1/22 R) präzisiert die Sozialversicherungspflicht von Geschäftsführern ohne beherrschende Rechtsmacht: Sie gelten als abhängig beschäftigt. Dies schafft Klarheit für Unternehmen und Versicherte. Das Bundessozialgericht betont damit faire Abgrenzung zwischen Selbstständigkeit und Angestelltenstatus.
Ausblick auf Verhandlungen
Geplante Termine wie am 2. April 2025 zu Borderline-Behandlungen oder Rentenfragen (B 5 R 12/23 R) deuten auf weitere relevante News hin. Das Gericht in Kassel bleibt zentrale Instanz für Sozialrecht.
Quellen
Bundessozialgericht: Aktuelle Rechtsfragen des 1. Senats (Stand: 6. Januar 2025)
Sozialversicherungspflicht von Geschäftsführern: Klare Regeln für Rechtsmacht erforderlich, BSG Urteil