Das Bundeskabinett hat kürzlich die Abschaffung des Bürgergeldes beschlossen und plant, es durch eine neue Grundsicherung zu ersetzen. Diese Reform zielt darauf ab, mehr Menschen dauerhaft in Arbeit zu bringen, unter dem Motto „Fördern und Fordern“.
Hintergrund der Reform
Die neue Grundsicherung soll ab Mitte 2026 das Bürgergeld ablösen, voraussichtlich zum 1. Juli 2026. Kanzler Friedrich Merz betonte, dass der Sozialstaat zukunftsfähig bleiben müsse, indem Arbeit sich lohnt. Die Union und SPD haben sich auf diese sensiblen Änderungen geeinigt, trotz Widerständen in der SPD-Jugend.
Wichtige Änderungen
Bei der Grundsicherung werden Mitwirkungspflichten verschärft: Verpasste Termine führen sofort zu Kürzungen von bis zu 30 Prozent, bei Wiederholung sogar zum Totalentzug inklusive Miete. Schonfristen für Vermögen entfallen komplett – Erspartes muss von Anfang an eingesetzt werden, Freibeträge sinken deutlich.
Regelsätze bleiben 2026 unverändert (z. B. 563 Euro für Alleinstehende), trotz steigender Lebenshaltungskosten – eine zweite „Nullrunde“ in Folge. Für Selbstständige und Zuverdienende gelten strengere Prüfungen, um Scheinarbeit zu verhindern.
Ziele und Kritik
Arbeitsministerin Bas hebt hervor, dass schutzwürdige Gruppen wie Alleinerziehende weiter unterstützt werden. Dennoch kritisieren Sozialverbände die härteren Sanktionen und die drohende Armut. Die Opposition sieht Verfassungsprobleme bei den Sanktionen.
Die Debatte um die Grundsicherung wird weitergehen, bis der Bundestag endgültig abstimmt.
Quellen
Neue Grundsicherung 2026: Härtere Regeln, Nullrunde beim Regelsatz – was Arbeitsuchende jetzt wissen sollten
Bürgergeld soll zur neuen Grundsicherung werden