Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in einem mit Spannung erwarteten Urteil entschieden, dass die Schufa Daten über erledigte Schulden nicht unmittelbar nach der Tilgung löschen muss. Der Fall ging auf Klagen mehrerer Verbraucher zurück, die verlangten, dass Informationen über ihre Insolvenz oder getilgte Forderungen umgehend aus den Akten der Wirtschaftsauskunftei entfernt werden.
Laut den Richtern in Luxemburg steht die Speicherung solcher Daten zwar im Spannungsfeld zwischen Datenschutz und wirtschaftlicher Interessenabwägung, sie sei jedoch unter bestimmten Bedingungen zulässig. Maßgeblich sei, dass die Verarbeitung nicht länger als nötig erfolgt und einem berechtigten Interesse der Kreditwirtschaft dient.
EuGH: Datenschutz muss mit Wirtschaftsinteresse abgewogen werden
Nach Auffassung des EuGH steht es nationalen Datenschutzbehörden grundsätzlich frei, gegen solche Datenspeicherungen vorzugehen. Allerdings müsse geprüft werden, ob die Aufbewahrung für eine bestimmte Zeit nach Erledigung der Schuld – etwa sechs Monate – gerechtfertigt sei.
Die Richter betonten, dass § 882e der Zivilprozessordnung (ZPO), der die Löschung von Einträgen über Insolvenzverfahren nach sechs Monaten vorsieht, nicht automatisch auf die Schufa anzuwenden ist. Entscheidend sei vielmehr eine einzelfallbezogene Verhältnismäßigkeitsprüfung.
Bedeutung für Verbraucher und Kreditwirtschaft
Das Urteil gilt als richtungsweisend, weil es die Praxis der Auskunfteien in Deutschland und Europa stützt, bestimmte Daten auch nach der Tilgung vorübergehend einzubehalten. Für Kreditgeber ist dies ein wichtiges Instrument zur Beurteilung der Zahlungsfähigkeit potenzieller Kunden.
Verbraucherschützer hingegen kritisieren, dass Verbraucher trotz ordnungsgemäßer Rückzahlung über Monate hinweg von Krediten ausgeschlossen bleiben könnten. Der Bundesgerichtshof (BGH) muss nun auf Grundlage des EuGH-Urteils klären, wie lange die Schufa solche Daten im Einzelfall speichern darf.
Ausblick: Anpassung nationaler Regelungen möglich
Die Entscheidung dürfte weitreichende Folgen für die Praxis der Bonitätsprüfungen und für die Datenschutzrechtsprechung in Deutschland haben. Es ist denkbar, dass nationale Gesetzgeber oder Aufsichtsbehörden künftig klarere Leitlinien zur zulässigen Speicherdauer formulieren. Das Urteil unterstreicht erneut die Herausforderung, den Schutz personenbezogener Daten mit wirtschaftlichen Interessen in Einklang zu bringen – ein Grundthema der digitalen Informationsgesellschaft.
Quellen
EuGH-Urteil: Schufa darf Daten über getilgte Schulden vorübergehend behalten
Gericht stärkt Schufa: Schulden bleiben auch nach Tilgung gespeichert