Die Grundsteuerreform, 2019 beschlossen und seit 2025 bundesweit wirksam, sollte ein gerechteres und zeitgemäßes System schaffen. Nach der Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts mussten die alten Berechnungsgrundlagen, die teils aus den 1960er-Jahren stammten, ersetzt werden. Das neue Modell beruht auf aktuellen Grundstückswerten, der Lage sowie der Art der Bebauung. Viele Kommunen haben ihre Hebesätze bereits angepasst, um Einnahmeverluste oder -steigerungen auszugleichen.
Streit um Bewertungsverfahren
Kritiker bemängelten von Anfang an die Komplexität und mögliche Ungleichbehandlung des sogenannten Bundesmodells. Insbesondere Eigentümer in städtischen Ballungsräumen sehen sich durch gestiegene Bodenrichtwerte überproportional belastet. In mehreren Bundesländern – etwa Bayern, Hessen und Niedersachsen – kamen deshalb eigene Berechnungsmodelle zum Einsatz. Doch auch diese stehen nun im Fokus juristischer Prüfungen.
Das aktuelle Urteil
Ein Verwaltungsgericht in Süddeutschland hat nun Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des neuen Bundesmodells geäußert. Nach Auffassung der Richter könnten einzelne Bewertungsansätze gegen den Gleichheitsgrundsatz verstoßen, weil ähnliche Grundstücke mit vergleichbaren Werten unterschiedlich besteuert werden.
Das Verfahren wurde zur Entscheidung an das Bundesverfassungsgericht weitergeleitet. Bis zu dessen Urteil bleibt die neue Grundsteuer jedoch vorläufig in Kraft.
Reaktionen von Politik und Verbänden
Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) betonte, man sehe „keinen unmittelbaren Handlungsbedarf“. Die Bundesregierung wolle zunächst die Entscheidung des höchsten Gerichts abwarten. Der Deutsche Städte- und Gemeindebund warnt jedoch, ein Stopp oder eine Rückabwicklung der Reform könnte zu massiven Einnahmeausfällen führen. Eigentümerverbände hingegen begrüßen das Urteil und fordern klare Nachbesserungen zugunsten einer „gerechteren und transparenteren Besteuerung“.
Mögliche Folgen für Bürger und Kommunen
Sollte das Bundesverfassungsgericht tatsächlich einen Verfassungsverstoß feststellen, müsste das gesamte Bewertungssystem erneut überarbeitet werden. Für Eigentümer könnte dies zunächst weitere Unsicherheit und Bürokratie bedeuten, für Kommunen aber auch erhebliche finanzielle Risiken – insbesondere bei der Planung ihrer Haushalte.
Quellen
Das Gerichtsurteil, das die neue Grundsteuer ins Wanken bringen könnte – spiegel.de
Fragen und Antworten zur neuen Grundsteuer – bundesfinanzministerium.de