Der Bundesrat hat am 21. November 2025 der Finanzierung des Deutschlandtickets bis zum Jahr 2030 zugestimmt. Mit diesem Beschluss wird die finanzielle Absicherung des Tickets, das im Nah- und Regionalverkehr gilt, langfristig gewährleistet. Die gesetzliche Grundlage für diese Finanzierung war zuvor nur für die Jahre 2023 bis 2025 festgeschrieben Bundesrat. Der Bund stellt jährlich 1,5 Milliarden Euro bereit, um die Mindereinnahmen der Verkehrsanbieter auszugleichen. Zusätzlich beteiligen sich die 16 Bundesländer mit weiteren 1,5 Milliarden Euro jährlich an der Finanzierung.
Gesetzliche Umsetzung und Inkrafttreten
Mit der Zustimmung des Bundesrates kann das Gesetz nun ausgefertigt und verkündet werden. Es tritt zum 1. Januar 2026 in Kraft. Der Deutsche Bundestag hatte den Gesetzentwurf am 7. November 2025 in geänderter Fassung angenommen, welche auch einige Forderungen des Bundesrates berücksichtigte. Der Bundesrat hatte ursprünglich eine dauerhafte Absicherung über 2026 hinaus gefordert und eine Erhöhung der Regionalisierungsmittel, um ein attraktives Nahverkehrsangebot zu gewährleisten.
Auswirkungen auf Preis und Nutzer
Ab dem Jahr 2027 ist eine Preissteigerung des Deutschlandtickets zu erwarten, deren genaue Höhe jedoch noch nicht feststeht. Die Finanzierung der Subventionen erfolgt durch den Bund und die Länder, die Überschüsse bei den Einnahmen aus dem CO2-Preis sowie die Beteiligung der Nutzer werden diskutiert. Kritiker warnen vor möglichen deutlichen Preiserhöhungen, da in den kommenden Jahren steigende Kosten möglicherweise an die Nutzer weitergegeben werden könnten. Dennoch wird die Entscheidung als ein wichtiges Signal für die Stärkung des öffentlichen Nahverkehrs gesehen
Finanzierung des Deutschlandtickets bis 2030 steht
Deutschlandticket: Bundesrat sichert Finanzierung bis 2030


