Der ehemalige Verfassungsrichter Udo Di Fabio hält die aktuelle Debatte über ein mögliches Verbot der Alternative für Deutschland (AfD) für verfrüht. In einem Interview mit mehreren Medien warnte Di Fabio davor, den Rechtsstaat durch „voreilige Verbotsfantasien“ unter Druck zu setzen. Die AfD sei zwar eine Herausforderung für die Demokratie, aber rechtlich noch nicht in einem Stadium, das ein Parteienverbot rechtfertigen würde.
Nach Di Fabios Einschätzung könne die Partei nicht pauschal als „Nazi-Partei“ bezeichnet werden. Zwar gebe es radikale Tendenzen in einzelnen Landesverbänden, doch sei die gesamte Partei bislang nicht so homogen extremistisch, dass sie die freiheitlich-demokratische Grundordnung insgesamt gefährde.
Wahlerfolge im Osten kein Untergangsszenario
Mit Blick auf mögliche Wahlerfolge der AfD bei den Landtagswahlen in Ostdeutschland sagte Di Fabio, dass auch ein Wahlsieg dort kein „Untergangsszenario der Demokratie“ bedeute. In einem Rechtsstaat müsse man politische Konkurrenz aushalten, solange sie sich im Rahmen der Verfassung bewege. Der ehemalige Verfassungsrichter erinnerte daran, dass das Grundgesetz die politische Auseinandersetzung schütze – nicht aber vor unbequemen Wahlergebnissen.
Historische Lehre und verfassungsrechtliche Hürden
Ein Parteiverbot sei nach Di Fabio nur als ultima ratio vorgesehen und müsse an hohe rechtliche Hürden geknüpft bleiben. Auch die historischen Erfahrungen mit früheren Parteiverboten – etwa der SRP und der KPD – mahnten zu Zurückhaltung. Statt auf ein Verbot zu setzen, plädiert Di Fabio für eine „politische Auseinandersetzung mit Argumenten“ und eine stärkere demokratische Kultur im öffentlichen Diskurs.
Quellen
Ex-Verfassungsrichter Di Fabio hält Ruf nach AfD-Verbot für verfrüht
Di Fabio zurückhaltend zu Verbotsverfahren – „Pulver vielleicht lieber noch trocken halten“