In Deutschland erfolgt die Abschiebung von Personen ohne gültigen Aufenthaltstitel oder abgelehnten Asylbewerbern gemäß dem Aufenthaltsgesetz (AufenthG). Personen, deren Asylantrag endgültig abgelehnt wurde, erhalten eine Frist von in der Regel einem Monat zur freiwilligen Ausreise. Bei Nichteinhaltung kann die Abschiebung erzwungen werden. Etwa 30.000 Personen verließen 2025 freiwillig das Land nach Erhalt einer Ausreisepflicht-Bescheinigung.
Entscheidungsfindung und Vorbereitung
Lokale Ausländerbehörden prüfen, ob rechtliche Hindernisse wie Duldungsstatus (ca. 180.000 Betroffene) vorliegen, und setzen ein Abschiebungsdatum fest, ohne den Betroffenen vorab zu informieren. Bei Fluchtgefahr kann ein Richter eine Abschiebungshaft bis zu 18 Monaten anordnen. Bundespolizisten führen die
Durchführung der Abschiebung
Die Betroffenen werden von uniformierten Polizisten zum Flughafen eskortiert, ohne Maskierung wie in den USA. Kollektive Abschiebungen per Charterflug sind üblich; 2024 machten sie 7% der über 20.000 Abschiebungen aus. Gerichte greifen nur bei Widerspruch ein.
Aktuelle Entwicklungen und Zahlen
Die Regierung unter Kanzler Friedrich Merz beschleunigt Abschiebungen; 2024 gab es über 20.000 Fälle, mit steigender Tendenz. Gesetze erleichtern schnellere Verfahren für abgelehnte Asylbewerber.
Quellen
Wie werden Menschen aus Deutschland abgeschoben?
Von der Duldung zum gesicherten Aufenthalt

