Nach Angaben des Bundeskriminalamts richteten sich die Ermittlungen gegen eine mutmaßlich kriminelle Online-Gruppe, der vorgeworfen wird, bundesweit Bombendrohungen per E-Mail verschickt zu haben. Die Drohmails zielten insbesondere auf Schulen, Bahnhöfe, Einkaufszentren und andere öffentliche Einrichtungen und führten wiederholt zu größeren Polizeieinsätzen und Evakuierungen.
Die Drohschreiben waren nach Erkenntnissen der Behörden frei erfunden, nutzten aber häufig vermeintlich islamistische Bezüge, um den Eindruck einer terroristischen Bedrohung zu verstärken. Ziel der Gruppe soll es gewesen sein, den öffentlichen Frieden zu stören, maximale Einsatzlagen zu provozieren und eine möglichst große Verunsicherung in der Bevölkerung zu erzeugen.
Polizeiliche Maßnahmen und Durchsuchungen
In den frühen Morgenstunden durchsuchten Einsatzkräfte Wohnungen und weitere Objekte in Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Hessen; in Sachsen-Anhalt wurde zudem die Wohnung eines jugendlichen Zeugen durchsucht. Dabei stellten die Ermittler zahlreiche elektronische Geräte und Speichermedien sicher, die nun ausgewertet werden, um Strukturen und Kommunikationswege der Gruppe offenzulegen.
Die Maßnahmen wurden vom Bundeskriminalamt in Zusammenarbeit mit Landeskriminalämtern und Staatsanwaltschaften koordiniert. Hintergrund sind umfangreiche Ermittlungen zu einer Serie von Drohmails seit 2024, die bundesweit immer wieder zu Evakuierungen und Sperrungen geführt haben.
Konkrete Vorfälle und Folgen
Zu den bekannten Fällen gehören unter anderem die Evakuierung des Einkaufszentrums Limbecker Platz in Essen im Mai 2024 sowie die Sperrung des Bahnhofs Neunkirchen mit Einstellung des Bahnverkehrs im September 2024. Außerdem mussten im Herbst 2024 das MDR-Funkhaus in Magdeburg sowie weitere Einkaufszentren und eine Schule in Bad Hersfeld geräumt werden.
Insgesamt lösten die Drohschreiben nach Medienberichten Hunderte von Polizeieinsätzen aus, ohne dass sich eine reale Sprengstoffgefahr bestätigte. Durch Evakuierungen, Sperrungen und Einsatzkosten entstand nach Schätzungen der Ermittler ein Schaden im hohen fünfstelligen Bereich.
Tatverdacht und rechtliche Einordnung
Den Beschuldigten wird unter anderem die Bildung beziehungsweise Unterstützung einer kriminellen Vereinigung vorgeworfen. Zusätzlich kommen Straftatbestände wie Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten, Nötigung und möglicherweise Volksverhetzung in Betracht, je nach Inhalt der versandten Drohmails.
Da zwei Beschuldigte noch minderjährig sein sollen, betonen die Behörden, dass für sie das Jugendstrafrecht gilt und die Unschuldsvermutung fortbesteht. Konkrete Angaben zu möglichen Haftbefehlen oder Anklagen stehen noch aus, da die Auswertung der sichergestellten Beweise andauert.
Reaktionen von Behörden und Politik
Vertreter des Bundeskriminalamts machten deutlich, dass auch scheinbar anonyme Online-Drohungen konsequent verfolgt werden und das Internet kein rechtsfreier Raum sei. Sie betonten, dass der Rechtsstaat mit koordinierten Maßnahmen auf solche massenhaften Störaktionen reagiere, um Nachahmungstaten zu verhindern.
Aus der Politik wird laut ersten Stellungnahmen gefordert, die Ressourcen für Cybercrime-Bekämpfung weiter zu stärken und Schulen sowie andere Einrichtungen beim Krisenmanagement zu unterstützen. Gleichzeitig warnen Experten davor, Drohungen ungeprüft zu verbreiten, um die Wirkung solcher Kampagnen nicht zusätzlich zu verstärken
Quellen
Razzien in vier Bundesländern nach bundesweiten Bombendrohungen
„Schweinetreff“ verschickte Drohmails: Razzia gegen Jugendliche