Die als „Maskenmillionärin“ bekannt gewordene Unternehmerin Andrea Tandler will ihre mehrjährige Haftstrafe nicht akzeptieren. Nach Angaben ihres Verteidigers hat Tandler beim Bundesgerichtshof Revision gegen das Urteil des Landgerichts München I eingelegt. Das Gericht hatte sie im Juli 2024 wegen Steuerhinterziehung zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und zehn Monaten verurteilt.
Die Richter sahen es als erwiesen an, dass Tandler zusammen mit einem Mitangeklagten während der Corona-Pandemie millionenschwere Provisionseinnahmen aus Maskengeschäften nicht ordnungsgemäß versteuert hatte. Nach Feststellungen der Kammer floss ein erheblicher Teil der Gewinne über verschachtelte Gesellschaften im Ausland.
Der Hintergrund der Maskendeals
Andrea Tandler, Tochter des ehemaligen CSU-Generalsekretärs Gerold Tandler, hatte während der Hochphase der Pandemie Verträge zur Lieferung von Schutzmasken an Ministerien vermittelt. Laut Anklage erzielte sie dabei Provisionen in zweistelliger Millionenhöhe.
Die Staatsanwaltschaft warf ihr vor, gemeinsam mit ihrem Geschäftspartner Geschäftsstrukturen aufgebaut zu haben, um Steuern zu vermeiden. Beide sollen über Briefkastenfirmen und Auslandskonten gearbeitet haben, um Teile der Einnahmen am Fiskus vorbeizuschleusen.
Verteidigungsstrategie und öffentliche Diskussion
Tandler bestreitet ein vorsätzliches Handeln. Sie betont, dass die steuerlichen Konstruktionen von Fachberatern erstellt und als rechtmäßig angesehen worden seien. Zudem habe sie nach der Aufdeckung aktiv zur Aufklärung beigetragen. Ihre Anwälte argumentieren, dass das Urteil zu hart ausgefallen sei und die wirtschaftliche Gesamtsituation unzureichend berücksichtigt wurde.
In der Öffentlichkeit löste der Fall eine breite Debatte über Moral und Verantwortung politisch vernetzter Unternehmer aus. Besonders die Verbindung zur CSU sorgte für politische Aufmerksamkeit, auch wenn die Partei sich mehrfach von den Geschäften der Familie distanziert hat.
Nächste Schritte im Revisionsverfahren
Die Revision liegt nun beim Bundesgerichtshof, der nur juristische, nicht aber sachliche Fragen prüft. Sollte der BGH das Urteil aufheben, könnte der Fall an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen werden. Bis zu einer endgültigen Entscheidung darf Tandler vorerst auf freiem Fuß bleiben.
Beobachter rechnen damit, dass sich das Verfahren noch bis 2026 hinziehen könnte. Parallel dazu läuft vor dem Finanzgericht ein Verfahren über die genaue Höhe der angeblich hinterzogenen Steuern.
Quellen
Verurteilte Maskenmillionärin Andrea Tandler will nicht ins Gefängnis
Masken-Millionärin Tandler muss fast viereinhalb Jahre in Haft

