Christina Block ist eine Hamburger Unternehmerin und Tochter des Block-House-Gründers Eugen Block, die seit Jahren in einen hoch eskalierten Sorgerechtsstreit mit ihrem in Dänemark lebenden Ex-Mann verwickelt ist. Im Zentrum steht das Sorge- und Umgangsrecht für zwei der vier gemeinsamen Kinder, die zeitweise beim Vater in Dänemark lebten, während deutsche Gerichte der Mutter das Sorgerecht zugesprochen hatten.
An Silvester 2023/24 wurden der damals zehnjährige Sohn und die 13‑jährige Tochter aus der Obhut des Vaters in Dänemark herausgelöst und nach Deutschland zu ihrer Mutter gebracht. Kurz darauf mussten die Kinder nach einer Entscheidung des Hanseatischen Oberlandesgerichts wieder zu ihrem Vater zurückkehren, was den Konflikt zusätzlich politisierte und medial auflud.
Die Anklage: Vorwurf des Entführungsauftrags
Die Hamburger Generalstaatsanwaltschaft wirft Christina Block vor, die Entführung der beiden Kinder aus Dänemark geplant und ein professionelles „Rückholkommando“ mit der Durchführung beauftragt zu haben. Konkret lautet der Vorwurf unter anderem auf schwere Kindesentziehung, schwere Misshandlung Schutzbefohlener und gefährliche Körperverletzung, weil der Vater bei der Aktion verletzt worden sein soll.
Nach Überzeugung der Anklage soll eine israelische Sicherheitsfirma engagiert worden sein, deren Mitarbeiter die Kinder in der Silvesternacht 2023/24 nach Deutschland verbrachten. In der öffentlichen Debatte wird daher häufig von einem „Entführungskommando“ gesprochen, auch weil mehrere mutmaßlich Beteiligte in Deutschland und im Ausland angeklagt sind.
Zentrale Aussagen zum Auftrag
Im laufenden Prozess schilderte ein mitangeklagter Israeli, man habe die „Familie Block“ gefragt, ob es Ideen gebe, wie man die Kinder zurückholen könne, ließ aber offen, wer konkret als Auftraggeber fungiert haben soll. Dies nährt Spekulationen, ob es einen individuellen Auftraggeber gab oder ob der Auftrag eher aus einem familiären Kontext heraus konstruiert wurde.
Medienberichte über eine Zeugenaussage des mutmaßlichen Entführer-Chefs legen nahe, dass Christina Block gegenüber Beteiligten den Eindruck erweckt haben soll, die Aktion sei dringend und rechtlich zulässig gewesen. Ob diese Schilderungen als glaubwürdig eingestuft werden und ob sie ausreichen, um einen klaren, strafrechtlich relevanten Auftrag zu belegen, ist Gegenstand der laufenden Beweisaufnahme.
Die Verteidigung: „Kein Auftrag von Frau Block“
Christina Block weist den Vorwurf entschieden zurück und betont, sie habe die Rückholaktion weder veranlasst noch sich eine Entführung ihrer Kinder gewünscht. Sie sieht sich nach eigenen Angaben unter Druck gesetzt und wirft der Gegenseite vor, sie zu einem Geständnis nötigen zu wollen, um das Verfahren zu verkürzen.
Ihr Verteidiger hatte bereits früh öffentlich erklärt, Block habe „zu keinem Zeitpunkt“ Dritten den Auftrag erteilt, ihre Kinder mit Gewalt aus Dänemark nach Deutschland bringen zu lassen. Die Verteidigung argumentiert zudem mit der emotionalen Ausnahmesituation im Sorgerechtsstreit und bestreitet, dass aus Tagebucheinträgen oder Handy-Notizen ein eindeutiger Tatentschluss abgeleitet werden könne.
Prozessstand und offene Fragen
Der Prozess vor dem Landgericht Hamburg läuft seit Juli 2025 und umfasst mehrere Mitangeklagte, darunter auch den Lebensgefährten von Christina Block. Immer wieder kommt es zu Unterbrechungen und Verhandlungspausen, etwa nach der öffentlichen Diskussion über geleakte Aussagedetails des mutmaßlichen Entführer-Chefs.
Bislang gibt es kein Urteil, das rechtskräftig feststellt, ob Christina Block den konkreten Auftrag für das Entführungskommando erteilt hat. Juristisch gilt damit weiterhin die Unschuldsvermutung, und erst das noch ausstehende Urteil wird klären, ob die Indizien und Zeugenaussagen für eine Verurteilung wegen eines Entführungsauftrags ausreichen oder nicht.
Quellen
Gab Christina Block doch den Auftrag für das Entführungskommando?
Christina Block sieht sich unter Geständnis-Druck