Die ersten sechs Monate in einem neuen Job sind entscheidend, und viele Arbeitnehmer fragen sich, was passiert, wenn sie in der Probezeit krank werden. Diese Sorge ist durchaus verständlich, da die Probezeit eine besonders sensible Phase des Arbeitsverhältnisses darstellt. Dennoch haben Arbeitnehmer auch während dieser Zeit bestimmte Rechte und Schutzmaßnahmen, die sie kennen sollten.
Grundlegende Rechte bei Krankheit in der Probezeit
Zunächst einmal ist es wichtig zu verstehen, dass Arbeitnehmer auch in der Probezeit krank werden dürfen. Das deutsche Arbeitsrecht sieht vor, dass Beschäftigte in dieser Zeit die gleichen Rechte auf Krankenstand haben wie andere Mitarbeiter. Allerdings gibt es einige besondere Regelungen zu beachten.
Krankschreibung und Meldepflichten
Im ersten Monat der Probezeit gelten besondere Regeln. Arbeitnehmer müssen bereits am ersten Krankheitstag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen. Dies unterscheidet sich von der üblichen Regelung, bei der eine Krankschreibung erst ab dem vierten Tag erforderlich ist.
Gehaltszahlung bei Krankheit
Erste vier Wochen
In den ersten vier Wochen des Arbeitsverhältnisses zahlt nicht der Arbeitgeber, sondern die Krankenkasse das Krankengeld. Daher ist es wichtig, sich umgehend bei seiner Krankenversicherung zu melden.
Nach vier Wochen
Nach diesem Zeitraum greift die normale Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber für bis zu sechs Wochen. Danach übernimmt wieder die Krankenkasse mit dem Krankengeld.
Kündigungsschutz und Risiken
Während der Probezeit genießen Arbeitnehmer noch keinen vollen Kündigungsschutz. Der Arbeitgeber kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen beenden, ohne einen Grund angeben zu müssen. Dies gilt auch während einer Krankschreibung.
“Auch wenn man in der Probezeit krank wird, darf dies nicht der ausschließliche Grund für eine Kündigung sein. Allerdings kann der Arbeitgeber während der Probezeit aus anderen oder ohne Gründe kündigen.” – Dr. Arbeitsrecht
Besondere Schutzfälle
Besonders geschützte Gruppen während der Probezeit:
- Schwangere Frauen
- Schwerbehinderte Menschen
- Arbeitnehmer in Elternzeit
Praktische Tipps für den Krankheitsfall
Um Probleme zu vermeiden, sollten Arbeitnehmer einige wichtige Punkte beachten:
- Sofortige Krankmeldung beim Arbeitgeber
- Rechtzeitige Einreichung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
- Dokumentation aller Kommunikation mit dem Arbeitgeber
- Kontaktaufnahme mit der Krankenkasse bezüglich Krankengeld
Fazit
Auch wenn man in der Probezeit krank wird, ist dies kein Grund zur Panik. Das deutsche Arbeitsrecht bietet grundlegende Schutzrechte, die auch während der Probezeit gelten. Dennoch ist es ratsam, in dieser sensiblen Phase besonders gewissenhaft mit Krankmeldungen umzugehen und alle Pflichten sorgfältig zu erfüllen. Eine offene Kommunikation mit dem Arbeitgeber kann dabei helfen, Missverständnisse zu vermeiden und das Arbeitsverhältnis trotz Krankheit erfolgreich fortzuführen.
Die richtige Krank Melden Formulierung: Ein umfassender Leitfaden für Arbeitnehmer