Das Verwaltungsgericht Köln hat in einer Eilentscheidung vom 25. oder 26. Februar 2026 dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) untersagt, die AfD vorerst als “gesichert rechtsextremistisch” einzustufen. Diese vorläufige Entscheidung ist ein Teilerfolg für die AfD, hat aber keine endgültige Bewertung der Partei gebracht. Sie wirft wichtige Fragen zur politischen Landschaft auf.
Hintergrund der Entscheidung
Das Gericht gab dem Eilantrag der AfD im Wesentlichen statt und verlangt, dass der Verfassungsschutz das Hauptsacheverfahren abwartet, bevor er die Hochstufung vornimmt. Es stellte fest, dass zwar hinreichende Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen innerhalb der AfD vorliegen, diese aber die gesamte Partei nicht in einer verfassungsfeindlichen Grundtendenz prägen. Der BfV hatte die AfD zuvor als gesichert rechtsextrem eingestuft, basierend auf öffentlich zugänglichen Quellen wie muslimfeindlichen Forderungen.
Politische Reaktionen
AfD-Chefin Alice Weidel feierte den Beschluss als “großen Sieg für Demokratie und Rechtsstaat” und einen “Riegel für Verbotsfanatiker”. Parteikollege Tino Chrupalla nannte es einen “Zwischenerfolg”, der zeige, Opposition juristisch nicht ausschalten zu können. Andere Parteien wie SPD und Linke sehen keinen endgültigen AfD-Triumph: Sie betonen den bestehenden Verdacht und planen weiter Verbotsverfahren gegen Teile der Partei.
Rechtliche Konsequenzen
Die Einstufung als “gesichert rechtsextrem” würde intensivere geheimdienstliche Mittel erlauben, wie mehr V-Leute; vorerst ist dies eingeschränkt. Die AfD bleibt als Verdachtsfall beobachtbar, und das Urteil ist anfechtbar beim Oberverwaltungsgericht Münster. Eine finale Entscheidung könnte Jahre dauern, mit neuem Material vom Verfassungsschutz.
Ausblick und Bedeutung
Politisch stärkt das Urteil die AfD im Wahlkampf, indem es juristische Angriffe dämpft, ohne problematische Positionen zu entkräften. Es signalisiert, dass Schwächung der Partei eher politisch als gerichtlich erfolgen muss. Experten warnen vor Überbewertung: Das Hauptverfahren und mögliche Verbotsanträge bleiben offen.
Quellen
Bundesverfassungsschutz darf AfD vorerst nicht als gesichert rechtsextremistisch einstufen
Andere Parteien sehen Gerichtsentscheidung nicht als Sieg für die AfD


