Die CSU plant auf ihrer Klausurtagung im Kloster Seeon einen Beschlussentwurf zu verabschieden, der straffällige Kinder unter 14 Jahren einem gerichtlichen „Verantwortungsverfahren“ unterzieht. Bislang gelten Kinder unter 14 als strafunmündig gemäß § 19 StGB und kommen nicht vor Gericht. Im Verfahren sollen Taten unter Anwesenheit von Eltern, Staatsanwaltschaft und Jugendgericht aufgearbeitet werden, um bundeseinheitliche Erziehungsmaßnahmen anzuordnen.
Begründung: Steigende Gewaltkriminalität
Die CSU begründet den Vorschlag mit einem „besorgniserregenden Anstieg der Gewaltkriminalität bei Kindern unter 14 Jahren“. Zudem werden strafunmündige Minderjährige zunehmend als Drogendealer missbraucht, was den Rechtsstaat untergräbt. Ziel ist es, kriminelle Karrieren früh zu verhindern.
Weitere Forderungen der CSU
Neben dem Verantwortungsverfahren soll das Jugendstrafrecht bereits ab 12 Jahren anwendbar werden, statt erst ab 14. Ergänzend fordert die Partei Strafverschärfungen bei Messerangriffen, K.o.-Tropfen-Einsatz und Gruppenvergewaltigungen. Diese Maßnahmen passen in die harte Linie der CSU gegen Kriminalität.
Aktueller Rechtsstand und Ausblick
Derzeit bleiben Fälle unter 14-Jährigen oft auf Jugendhilfe beschränkt, ohne gerichtliche Konsequenzen. Der Entwurf muss noch von der Klausurtagung bestätigt werden; eine Umsetzung erfordert Koalitionsabstimmungen. Kritiker sehen darin eine Verschärfung des Jugendstrafrechts.
Quellen
Kinderkriminalität: CSU fordert Gerichtsverfahren schon für Unter-14-
Straffällige Kinder unter 14 vor Gericht – Debatte um Jugendstrafrecht eskaliert


