Der Politiker Bas plant eine Prüfung des Verbots von Subunternehmern in Deutschland. Hintergrund ist die Debatte um die Nutzung von Subunternehmerketten, vor allem im Paket- und Dienstleistungsbereich, die teils undurchsichtig und mit kritischen Arbeitsbedingungen verbunden sind. Die Politik diskutiert mögliche gesetzliche Maßnahmen, um mehr Transparenz und fairere Bedingungen zu schaffen.
Gründe für das Subunternehmerverbot
Das geplante Verbot zielt vor allem auf das Verhindern von Sub-Sub-Unternehmerketten ab. Diese Ketten erschweren die Kontrolle der Arbeitsbedingungen und führen häufig zu Rechtsverletzungen und unfairen Beschäftigungsverhältnissen, insbesondere mit osteuropäischen Beschäftigten. Ein Verbot soll systematischen Rechtsbruch eindämmen und eine klare Verantwortlichkeit schaffen.
Rechtliche Rahmenbedingungen und Herausforderungen
Das bestehende europäische Vergaberecht kennt kein generelles Selbstausführungsgebot, sodass ein komplettes Verbot von Subunternehmern rechtlich schwierig ist. Allerdings sind für bestimmte Bereiche, wie Bau- und Dienstleistungsaufträge, Teil-Selbstausführungen möglich und üblich. Ab 2025 wird ein Verbot der vollständigen Untervergabe von Aufträgen an Subunternehmer eingeführt, das verlangt, dass Subunternehmer einen Mindestanteil der Arbeit selbst ausführen müssen. Dies soll lange Subunternehmerketten verhindern und die Transparenz erhöhen.
Kritik und Gegenpositionen
Einige Experten und Verbände sehen im Subunternehmerverbot einen starken Eingriff in unternehmerische Freiheiten und den Wettbewerb. Ein Gutachten betont, dass ein generelles Subunternehmerverbot gegen Berufsfreiheit und europäische Rechtsvorgaben verstoßen könnte und das Mittel der Wahl mit geringster Eingriffsintensität bevorzugt werden sollte. Die Diskussion bleibt offen, wie die Maßnahmen rechtlich und praktisch umgesetzt werden können.
Quellen
Bas will Verbot von Subunternehmern prüfen
Koalition uneins über Subunternehmerverbot in Paketbranche


