Schufa darf Daten über beglichene Schulden länger speichern – EuGH stärkt Auskunftei teilweise

19/12/2025
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Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in einem mit Spannung erwarteten Urteil entschieden, dass die Schufa Daten über erledigte Schulden nicht unmittelbar nach der Tilgung löschen muss. Der Fall ging auf Klagen mehrerer Verbraucher zurück, die verlangten, dass Informationen über ihre Insolvenz oder getilgte Forderungen umgehend aus den Akten der Wirtschaftsauskunftei entfernt werden.

Laut den Richtern in Luxemburg steht die Speicherung solcher Daten zwar im Spannungsfeld zwischen Datenschutz und wirtschaftlicher Interessenabwägung, sie sei jedoch unter bestimmten Bedingungen zulässig. Maßgeblich sei, dass die Verarbeitung nicht länger als nötig erfolgt und einem berechtigten Interesse der Kreditwirtschaft dient.

EuGH: Datenschutz muss mit Wirtschaftsinteresse abgewogen werden

Nach Auffassung des EuGH steht es nationalen Datenschutzbehörden grundsätzlich frei, gegen solche Datenspeicherungen vorzugehen. Allerdings müsse geprüft werden, ob die Aufbewahrung für eine bestimmte Zeit nach Erledigung der Schuld – etwa sechs Monate – gerechtfertigt sei.
Die Richter betonten, dass § 882e der Zivilprozessordnung (ZPO), der die Löschung von Einträgen über Insolvenzverfahren nach sechs Monaten vorsieht, nicht automatisch auf die Schufa anzuwenden ist. Entscheidend sei vielmehr eine einzelfallbezogene Verhältnismäßigkeitsprüfung.

Bedeutung für Verbraucher und Kreditwirtschaft

Das Urteil gilt als richtungsweisend, weil es die Praxis der Auskunfteien in Deutschland und Europa stützt, bestimmte Daten auch nach der Tilgung vorübergehend einzubehalten. Für Kreditgeber ist dies ein wichtiges Instrument zur Beurteilung der Zahlungsfähigkeit potenzieller Kunden.
Verbraucherschützer hingegen kritisieren, dass Verbraucher trotz ordnungsgemäßer Rückzahlung über Monate hinweg von Krediten ausgeschlossen bleiben könnten. Der Bundesgerichtshof (BGH) muss nun auf Grundlage des EuGH-Urteils klären, wie lange die Schufa solche Daten im Einzelfall speichern darf.

Ausblick: Anpassung nationaler Regelungen möglich

Die Entscheidung dürfte weitreichende Folgen für die Praxis der Bonitätsprüfungen und für die Datenschutzrechtsprechung in Deutschland haben. Es ist denkbar, dass nationale Gesetzgeber oder Aufsichtsbehörden künftig klarere Leitlinien zur zulässigen Speicherdauer formulieren. Das Urteil unterstreicht erneut die Herausforderung, den Schutz personenbezogener Daten mit wirtschaftlichen Interessen in Einklang zu bringen – ein Grundthema der digitalen Informationsgesellschaft.

Quellen

EuGH-Urteil: Schufa darf Daten über getilgte Schulden vorübergehend behalten
Gericht stärkt Schufa: Schulden bleiben auch nach Tilgung gespeichert

Lea Hoffmann

Lea Hoffmann

Ich bin Lea Hoffmann, leidenschaftliche Redakteurin bei Investorbit.de. Mit Begeisterung verfolge ich täglich die spannendsten Wirtschaftstrends. Mein Ziel ist es, komplexe Themen verständlich und frisch zu präsentieren. Ich liebe es, Leserinnen und Leser mit aktuellen News zu begeistern!

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