Zum 1. Januar 2025 ist die Verdienstgrenze für Minijobber von 538 Euro auf 556 Euro im Monat angehoben worden.
Hintergrund ist die erneute Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns, der 2025 auf 12,82 Euro pro Stunde gestiegen ist.
Die Verdienstgrenze bleibt dabei dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt und wird nach der Formel „Mindestlohn × 130 ÷ 3“ berechnet und auf volle Euro gerundet.
Bereits beschlossen ist zudem eine weitere Anhebung: Ab 1. Januar 2026 steigt die Minijob-Grenze voraussichtlich auf 603 Euro, ab 2027 dann auf 633 Euro im Monat.
Damit soll sichergestellt werden, dass Minijobber trotz steigenden Mindestlohns ungefähr die gleiche durchschnittliche Arbeitszeit behalten können.
Was bedeutet die neue Grenze für Minijobber?
Minijobber dürfen 2025 im Durchschnitt maximal 556 Euro pro Monat verdienen, ohne dass ihr Beschäftigungsverhältnis sozialversicherungspflichtig wird.
Entscheidend ist nicht nur der einzelne Monat, sondern die Betrachtung über den gesamten Beschäftigungszeitraum hinweg.
Für ein volles Jahr ergibt sich 2025 eine zulässige Gesamtsumme von 6.672 Euro; bei kürzerer Dauer wird dieser Betrag anteilig gekürzt.
Schwankende Verdienste und Jahresgrenze
Die Verdienstgrenze ist als Jahresdurchschnitt konzipiert, sodass schwankende Monatslöhne möglich sind.
Arbeiten Minijobber ein komplettes Jahr, dürfen sie insgesamt höchstens 6.672 Euro erzielen, um im Minijob zu bleiben.
Ausnahmen: gelegentliches Überschreiten
Grundsätzlich gilt: Wird die Jahresverdienstgrenze überschritten, liegt kein Minijob mehr vor.
In solchen Fällen dürfen Minijobber in bis zu zwei bzw. drei Monaten im Jahr mehr als 556 Euro verdienen, ohne den Minijob-Status zu verlieren.
Auswirkungen auf Sozialversicherungen und Steuern
Auch im Minijob fallen grundsätzlich Sozialversicherungsbeiträge an, diese werden jedoch überwiegend pauschal vom Arbeitgeber getragen.
In Privathaushalten liegt die Eigenbeteiligung der Beschäftigten an der Rentenversicherung höher, weil der Arbeitgeber hier geringere Pauschalbeiträge leistet.
Verhältnis zum Mindestlohn und Arbeitszeit
Da Minijobber Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn haben, bestimmt die Verdienstgrenze mittelbar auch die maximal mögliche Arbeitszeit.
Bei einem Mindestlohn von 12,82 Euro pro Stunde entspricht die Grenze von 556 Euro rechnerisch etwa 10 Wochenstunden im Monatsschnitt.
Die Kopplung an den Mindestlohn soll verhindern, dass Minijobber bei Erhöhungen des Stundenlohns ihre Arbeitszeit reduzieren müssen, um unter der Grenze zu bleiben.
Stattdessen steigt die Grenze mit, sodass das bisherige Stundenvolumen weitgehend erhalten bleibt.
Perspektive: Weitere Anhebungen ab 2026
Durch die beschlossene weitere Anhebung des Mindestlohns werden auch die Minijob-Grenzen in den kommenden Jahren steigen.
Ab 2026 soll die Grenze nach derzeitiger Planung bei 603 Euro, ab 2027 bei 633 Euro liegen.
Für Minijobber bedeutet dies langfristig etwas mehr finanziellen Spielraum im Rahmen eines geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses.
Arbeitgeber müssen ihre Lohn- und Einsatzplanung regelmäßig anpassen, um die aktuellen Grenzen nicht unbeabsichtigt zu überschreiten.
Quellen
Verdienstgrenze für Minijobs wird 2025 erhöht
Verdienstgrenze für Minijobber steigt an

