Der Bundesfinanzhof (BFH) in München hat entschieden, dass die 2019 beschlossene Reform der Grundsteuer nicht gegen das Grundgesetz verstößt. In seinem am Mittwoch veröffentlichten Urteil wies das höchste deutsche Finanzgericht mehrere Klagen ab, die sich gegen die neue Bewertungsmethodik und die Berechnungsgrundlagen der Steuer richteten. Die Richter sahen weder eine Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes noch einen Verstoß gegen das föderale Steuerrecht. Damit stärkt der BFH die Reform, die bereits seit Anfang 2025 nach einer Übergangsphase flächendeckend gilt.
Hintergrund: Reform zur Neuberechnung des Grundstückswerts
Die Grundsteuer gehört zu den wichtigsten Einnahmequellen der Kommunen. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2018 musste das System komplett überarbeitet werden, da die alten Einheitswerte aus den 1960er Jahren als verfassungswidrig galten. Die Bundesregierung einigte sich daraufhin auf ein neues Bewertungsmodell, das Grundstücks- und Gebäudewerte stärker an die aktuelle Marktsituation anpasst. Länder wie Bayern und Baden-Württemberg nutzten Spielräume für eigene Landesmodelle, was bundesweit zu einem Flickenteppich unterschiedlicher Bewertungsverfahren führte.
Auswirkungen auf Eigentümer und Kommunen
Mit der nun bestätigten Rechtslage erhalten Kommunen mehr Planungssicherheit bei der Haushaltsgestaltung. Eigentümerinnen und Eigentümer müssen sich hingegen auf regional unterschiedliche Steuerhöhen einstellen. Der Deutsche Städtetag begrüßte das Urteil und sprach von einem „wichtigen Signal für die kommunale Finanzierung“. Eigentümerverbände hingegen kritisieren weiterhin die teils hohen Verwaltungsaufwände und die erwarteten Mehrbelastungen in Ballungsräumen.
Politische Reaktionen und Ausblick
Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) zeigte sich erleichtert über die Entscheidung: „Das Urteil schafft Klarheit und Rechtssicherheit für Millionen Steuerzahler.“ Gleichzeitig betonte er, dass mögliche Ungleichgewichte zwischen Ländern mittelfristig beobachtet und gegebenenfalls korrigiert werden könnten. Oppositionsparteien wie die Linke und die AfD fordern eine weitergehende Reform, die stärker soziale Aspekte berücksichtigt und Mieterinnen und Mieter entlastet.
Quellen
Keine verfassungsrechtlichen Bedenken: BFH bewertet Grundsteuerreform als zulässig
Oberstes Finanzgericht fällt Urteil: Grundsteuerreform ist verfassungsgemäß