Gericht sieht mögliche Urheberrechtsverstöße bei KI-Texten

11/11/2025
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gema chatgpt urteil

Die deutsche Verwertungsgesellschaft GEMA hat in einem ersten Urteil einen wichtigen Teilerfolg gegen den Anbieter des KI-Systems ChatGPT erzielt. Das Landgericht München entschied, dass urheberrechtlich geschützte Songtexte, die in Trainingsdaten von Künstlicher Intelligenz verwendet werden, grundsätzlich dem Schutz des Urheberrechts unterliegen. Damit bestätigte das Gericht, dass auch KI-Entwickler die Rechte von Autoren und Musikverlagen achten müssen.

Die GEMA hatte gegen den Betreiber von ChatGPT geklagt, nachdem sich Hinweise verdichtet hatten, dass geschützte Liedtexte ohne Zustimmung in Trainingsmaterialien verwendet wurden. Nach Angaben der GEMA stehen in den Trainingsdaten zahlreiche Textpassagen, deren Urheberrechte ihre Mitglieder vertreten.

Signalwirkung für künftige KI-Verfahren

Das Urteil wird von Fachjuristen als richtungsweisend bewertet. Erstmals äußerte sich ein deutsches Gericht konkret dazu, wie bestehende Urheberrechte im Zusammenhang mit KI-Trainingsdaten zu werten sind. Auch wenn das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, sehen Experten darin ein deutliches Signal an die Branche, Transparenz über die verwendeten Trainingsinhalte zu schaffen.

Die GEMA begrüßte die Entscheidung als Schritt zu mehr Fairness im digitalen Raum. Sprecher der Gesellschaft erklärten, das Urteil unterstreiche, dass kreative Inhalte kein „freies“ Material seien, sondern dem Schutz geistigen Eigentums unterliegen.

OpenAI kündigt Berufung an

Der Betreiber von ChatGPT, OpenAI, kündigte umgehend Berufung an. Das Unternehmen betont, dass es urheberrechtlich geschützte Inhalte nicht gezielt zum Nachbilden, sondern zur Verbesserung sprachlicher Fähigkeiten nutze. Zudem verweist OpenAI auf seine Bemühungen, mit Rechteinhabern weltweit Lizenzvereinbarungen zu treffen.

Beobachter erwarten, dass der Fall bis vor den Europäischen Gerichtshof gelangen könnte. Dort dürfte entschieden werden, ob das Training von KI-Systemen auf urheberrechtlich geschützten Werken künftig als „Text and Data Mining“ unter eine gesetzliche Ausnahme fällt oder ob die Zustimmung der Rechteinhaber zwingend notwendig bleibt.

Bedeutung für Künstler und Kreative

Für Musikerinnen, Texter und andere Kreative könnte der Fall weitreichende Folgen haben. Sollte das Urteil in höheren Instanzen Bestand haben, müssten KI-Anbieter künftig Lizenzgebühren an Verwertungsgesellschaften wie die GEMA zahlen. Damit würde ein neuer Ertragsweg für Künstler entstehen – zugleich aber auch die Entwicklung großer Sprachmodelle spürbar teurer werden.

Quellen

Gema erzielt Auftakterfolg gegen ChatGPT – spiegel.de
ChatGPT darf Liedtexte nicht ohne Lizenz nutzen – tagesschau.de





Lea Hoffmann

Lea Hoffmann

Ich bin Lea Hoffmann, leidenschaftliche Redakteurin bei Investorbit.de. Mit Begeisterung verfolge ich täglich die spannendsten Wirtschaftstrends. Mein Ziel ist es, komplexe Themen verständlich und frisch zu präsentieren. Ich liebe es, Leserinnen und Leser mit aktuellen News zu begeistern!

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