Die Europäische Union steht kurz vor einer Einigung über ein abgeschwächtes Lieferkettengesetz. Nach monatelangen Verhandlungen haben die Mitgliedstaaten offenbar einen Kompromiss gefunden, der weniger strenge Auflagen für Unternehmen vorsieht als ursprünglich geplant. Ziel des Gesetzes ist es weiterhin, Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden in globalen Lieferketten zu verhindern – allerdings mit geringerer bürokratischer Belastung für Betriebe.
Weniger Unternehmen betroffen als geplant
Laut Diplomatenkreisen soll die Schwelle, ab der Unternehmen betroffen sind, deutlich angehoben werden. Statt bereits ab 500 Beschäftigten sollen künftig nur noch Konzerne mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz über 450 Millionen Euro unter die Regeln fallen. Damit wären rund zwei Drittel weniger Unternehmen verpflichtet, ihre Lieferketten auf Risiken zu überprüfen.
Wirtschaft begrüßt Entlastung, NGOs kritisieren Verwässerung
Vertreter der europäischen Industrieverbände, etwa BusinessEurope, begrüßen die Anpassung. Sie argumentieren, das Gesetz werde dadurch „praxisnäher und realistischer“. Menschenrechtsorganisationen und Umweltinitiativen kritisieren hingegen die Abschwächung als „Rückschritt für soziale Verantwortung“. Sie warnen, dass sich europäische Unternehmen so ihrer Verantwortung gegenüber Beschäftigten in Drittländern entziehen könnten.
Deutschland spielte zentrale Rolle im Kompromiss
Die Bundesregierung hatte sich lange uneins gezeigt: Während das Bundesministerium für Wirtschaft auf Entlastung drängte, pochte das Arbeitsministerium auf die Einhaltung strenger Menschenrechtsstandards. Der nun gefundene Kompromiss trägt auch deutsche Handschrift. Das neue Modell gilt als Versuch, den Widerstand einiger Mitgliedsstaaten – darunter Italien und Frankreich – zu überwinden.
Nächste Schritte bis zur Abstimmung
Das EU-Parlament und der Rat müssen dem Vorschlag noch formell zustimmen. Beobachter rechnen damit, dass die finale Abstimmung Anfang des kommenden Jahres erfolgen könnte. Sollte das Gesetz verabschiedet werden, haben die betroffenen Unternehmen eine mehrjährige Übergangsfrist, um sich auf die neuen Pflichten vorzubereiten.
Quellen
EU einigt sich auf weichere Version des Lieferkettengesetzes
Brüssel schwächt geplante Sorgfaltspflichten für Unternehmen ab