Die Bundesregierung hat sich den Kampf gegen übermäßige Bürokratie auf die Fahnen geschrieben. Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sollen von lästigen Pflichten entlastet werden, um flexibler agieren zu können. Laut Bundeswirtschaftsministerium sollen neue Maßnahmen Unternehmen Zeit und Geld sparen – ein zentrales Anliegen von Wirtschaftsverbänden in Zeiten steigender Kosten und Fachkräftemangel.
Doch Kritiker warnen, dass dieser Abbau von Vorschriften nicht überall sinnvoll ist. Besonders im Bereich des Arbeitsschutzes könne eine zu starke Deregulierung gefährliche Folgen haben.
Geplante Änderung: Keine Pflicht zu Sicherheitsbeauftragten
Konkret plant die Regierung, die Pflicht zur Bestellung von Sicherheitsbeauftragten in Betrieben mit bis zu 20 Beschäftigten abzuschaffen. Bislang ist diese Vorschrift Teil des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) und dient dem Schutz der Beschäftigten vor Arbeitsunfällen und gesundheitlichen Gefahren.
Das Bundesarbeitsministerium begründet die Reform mit „Bürokratieentlastung und mehr Eigenverantwortung“ in kleinen Unternehmen. Arbeitgeber sollen selbst entscheiden, wie sie den Arbeitsschutz organisieren – ohne gesetzlich vorgeschriebene Position.
Verbände wie der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) kritisieren diesen Schritt scharf. Sie warnen, dass Sicherheitsbeauftragte oft die erste Ansprechperson bei Gefährdungen seien – und vor allem in kleinen Betrieben unverzichtbar, wo formale Strukturen häufig fehlen.
Wirtschaft lobt Reform – Experten warnen vor Risiken
Die Wirtschaftsverbände, darunter der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK), begrüßen die Pläne. Sie verweisen auf die „Regelungsflut“, die kleinen Betrieben die tägliche Arbeit erschwere. Der Abbau solcher Pflichten sei ein wichtiger Beitrag, um unternehmerische Freiheit zu fördern.
Arbeitsschutzexperten sehen dies jedoch anders. „Sicherheitsbeauftragte sind keine nutzlosen Posten, sondern gelebter Arbeitsschutz vor Ort“, sagt Arbeitswissenschaftlerin Dr. Meike Hoffmann von der Universität Bremen. Studien zeigten, dass Betriebe mit Sicherheitsbeauftragten signifikant geringere Unfallraten hätten.
Zwischen politischem Druck und gesellschaftlicher Verantwortung
Die Reform ist Teil des sogenannten Bürokratieentlastungsgesetzes IV, das noch vor 2026 in Kraft treten könnte. Während Wirtschaftsminister Robert Habeck vor allem auf Effizienz setzt, mahnt Arbeitsminister Hubertus Heil zu „maßvoller Entlastung ohne Schutzlücken“.
Ob die Bundesregierung diese Balance gelingt, bleibt abzuwarten. Fest steht: Der Bürokratieabbau darf nicht dazu führen, dass Sicherheit am Arbeitsplatz zur Verhandlungsmasse wird.
Quellen
Bürokratie vs. Sicherheit: Warum die Regierung den Arbeitsschutz lockert
Kleine Betriebe sollen auf Sicherheitsbeauftragte verzichten