Die US-Regierung unter Präsident Donald Trump hat kürzlich Einreiseverbote gegen fünf Europäer verhängt, darunter die Geschäftsführerinnen der deutschen Organisation HateAid, Josephine Ballon und Anna-Lena von Hodenberg. Der Vorwurf lautet, diese Personen hätten US-Plattformen zur Zensur “amerikanischer Standpunkte” gezwungen, etwa durch Druck im Rahmen des Digital Services Act. Europäische Politiker wie Emmanuel Macron und Johann Wadephul kritisieren dies als Angriff auf die digitale Souveränität der EU.
EU-Sanktionen gegen Desinformationsakteure
Die EU sanktioniert ebenfalls Einzelpersonen, vor allem wegen Verbreitung von Falschinformationen und Propaganda, insbesondere im Kontext des russischen Einflusses. Zuletzt traf es den US-Amerikaner John Mark Dougan, der russische Desinformationskampagnen vor der Bundestagswahl steuerte, sowie Europäer wie den Schweizer Jacques Baud und den Franzosen Xavier Moreau. Diese Maßnahmen umfassen Vermögenssperren und Reiseverbote, ähnlich dem EU-Magnitsky-Act gegen Menschenrechtsverletzungen.
Parallelen und Unterschiede zu US-Maßnahmen
Beide Seiten nutzen Sanktionen gegen Individuen, doch die EU zielt primär auf hybride Kriegsführung und Kreml-nahe Propagandisten ab, während die USA europäische Aktivisten gegen Hassrede im Netz treffen. Die EU-Kommission droht nun mit Vergeltung und betont ihre Souveränität. Kritiker sehen keine Doppelmoral, da EU-Sanktionen auf konkreten Bedrohungen wie Wahleingriffen basieren.
Keine Doppelmoral, sondern Kontextunterschiede
Die EU misst nicht mit zweierlei Maß: Ihre Sanktionen dienen der Abwehr systematischer Desinformation aus Russland, während US-Verbote als Reaktion auf Regulierungen wie den DSA gelten. Beide Ansätze spiegeln geopolitische Spannungen wider, doch die EU priorisiert innere Sicherheit. Experten fordern Dialog, um transatlantische Partnerschaften zu wahren.
Quellen
EU-Reaktion auf US-Visa-Banns: Doppelmoral oder legitime Abwehr
Darum sanktioniert auch die EU Einzelpersonen