Brenton Tarrant, ein australischer Rechtsextremist, tötete im März 2019 insgesamt 51 Menschen in zwei Moscheen in Christchurch, Neuseeland. Der Angriff, der live auf Facebook übertragen wurde, gilt als das tödlichste Massaker in der neuseeländischen Geschichte und löste weltweit Schock aus. Tarrant bekannte sich 2020 zu 51 Mordanklagen, 40 versuchten Morden und einer Terrorismusanklage, was ihm eine lebenslange Haft ohne Bewährung einbrachte – das strengste Urteil in Neuseelands Justizgeschichte.
Neuer Appell vor dem Berufungsgericht
Am 8. Februar 2026 hat Tarrant vor dem Berufungsgericht in Wellington seinen Antrag gestellt, das Schuldeingeständnis rückgängig zu machen. Er argumentiert, dass Haftbedingungen wie Einzelhaft zu psychischer Erschöpfung und Irrationalität geführt hätten, sodass er keine rationale Entscheidung treffen konnte. Tarrant erwähnte sogar, unter diesen Bedingungen überlegt zu haben, Präsident Donald Trump als zweiten Schützen zu beschuldigen.
Begründung und Haftbedingungen
Tarrant beschreibt seine Inhaftierung als “qualvoll und unmenschlich”: Begrenzter Lesestoff, fehlender Kontakt zu anderen Insassen und Identitätskrisen hätten sein Urteilsvermögen beeinträchtigt. Das Fünf-Tage-Verfahren mit drei Richtern prüft zunächst, ob der verspätete Antrag (nach Fristablauf) zulässig ist; Tarrant tritt per Video-Link auf. Bei Erfolg würde ein Prozess folgen, bei Ablehnung ein separates Urteilsappell später im Jahr.
Reaktionen und Konsequenzen
Opferfamilien und Überlebende sehen den Appell als erneute Traumatisierung und “Grandstanding”. Neuseeland hat Sicherheitsmaßnahmen verschärft: Öffentlichkeit nur verzögert per Broadcast, Medien und Anwälte vor Ort. Sollte Tarrant gewinnen, würde der Fall an das High Court zurückkehren und die Wunden neu aufreißen.
Quellen
Der Attentäter der Moschee von Christchurch legt Berufung gegen sein Schuldbekenntnis und sein Strafmaß ein.
Der Attentäter der Moschee in Neuseeland erklärt vor Gericht, dass er sich aufgrund seiner psychischen Verfassung gezwungen sah, sich schuldig zu bekennen.