Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat in einem Eilverfahren entschieden, dass die deutschen Behörden die offenen Visaanträge eines ehemaligen afghanischen Richters und seiner Familie umgehend bearbeiten müssen. Der Mann hatte nach der Machtübernahme der Taliban in Afghanistan um Aufnahme in Deutschland gebeten, da er aufgrund seiner früheren Tätigkeit von Verfolgung bedroht ist. Die Entscheidung gilt als Teilerfolg für den Ex-Richter, da das Gericht der Bundesregierung zwar keine Aufenthaltszusage machte, aber die Untätigkeit der Behörden als unzulässig bewertete.
Karlsruhe verpflichtet Regierung zur Prüfung
Nach Auffassung der Richter verletzt die Verzögerung bei der Bearbeitung der Visaanträge die Schutzpflichten des Staates. Das Gericht betonte, dass angesichts der konkreten Gefahrenlage in Afghanistan ein rasches Verwaltungsverfahren erforderlich sei. Zwar liegt die endgültige Entscheidung über die Aufnahme weiterhin beim Auswärtigen Amt, doch der Beschluss erhöht den Druck auf die zuständigen Ministerien, in humanitären Härtefällen schneller zu handeln.
Hintergrund: Gefahr unter der Taliban-Herrschaft
Seit der Rückkehr der Taliban an die Macht im Jahr 2021 sind zahlreiche ehemalige Justizangehörige bedroht oder bereits Opfer von Repressalien geworden. Richter, Staatsanwälte und Anwältinnen, die einst im westlich unterstützten Justizsystem tätig waren, gelten als Verräter. Menschenrechtsorganisationen wie Amnesty International warnen immer wieder vor Entführungen und außergerichtlichen Tötungen. Der betroffene Ex-Richter hatte mehrere Jahre für die afghanische Justiz gearbeitet und soll laut seinem Anwalt wegen Urteilen gegen Taliban-Milizionäre auf deren Todeslisten stehen.
Bedeutung des Beschlusses für künftige Fälle
Der Karlsruher Beschluss könnte Signalwirkung für ähnliche Fälle haben, bei denen gefährdete Personen auf Aufnahme im Rahmen von humanitären Programmen warten. Juristen sehen darin eine Klarstellung zur Pflicht der Regierung, bei drohenden Menschenrechtsverletzungen aktiver zu handeln. Zudem könnte das Urteil die Praxis bei der Visaerteilung in Auslandsvertretungen beschleunigen – insbesondere bei gefährdeten afghanischen Angehörigen des früheren Rechtssystems.
Quellen
Karlsruhe: Verfassungsgericht gibt afghanischem Ex-Richter teilweise recht
Regierung muss Visa-Anträge prüfen