Wer ein Unternehmen kaufen oder sich daran beteiligen möchte, ist für die Vorprüfung selber verantwortlich. Die sogenannte Due Diligence ist keine Formsache, sondern ein strukturierter Analyseprozess, der rechtliche, finanzielle und operationale Risiken aufdeckt. Fehler in dieser Phase können richtig teuer werden. Ein übersehener Gesellschafterstreit, eine unbekannte Steuerschuld, eine falsche Vertretungsregelung können den Wert einer Transaktion erheblich drücken oder schlimmstenfalls zum Scheitern bringen. Der folgende Beitrag zeigt auf, welche öffentlichen Register und Unterlagen auch systematisch in den Blick genommen werden sollten.
Das Handelsregister als erste Instanz
Das Handelsregister ist die zentrale öffentliche Informationsquelle aller eingetragenen Unternehmen in Deutschland. Es enthält Angaben zur Rechtsform, zum Namen der Firma, zum Sitz, zu den vertretungsberechtigten Personen, zu eingetragenen Niederlassungen und Prokuristen. Für Investoren liefert es die rechtliche Grundstruktur eines Unternehmens, auf der alle weiteren Prüfschritte aufbauen.
Einen Handelsregisterauszug online abzurufen ist der praktisch sinnvolle erste Schritt, bevor weitere Dokumente angefordert oder Gespräche mit dem Verkäufer geführt werden. Der Auszug zeigt zudem, ob Prokuristen vielleicht mit Einzelvollmacht bestellt sind, ob es Gesellschafterwechsel gegeben hat und ob das Unternehmen gerade im Insolvenzverfahren ist oder ein solches in der Vergangenheit durchlaufen hat. Der Verlauf von Änderungen im Register ist chronologisch dokumentiert und erlaubt somit eine Verlaufskontrolle der Unternehmensstruktur.
Weitere Register im Due-Diligence-Prozess
Neben dem Handelsregister gibt es mehrere andere öffentliche Quellen, die in eine vollständige Prüfung einbezogen werden sollten.
Im Transparenzregister sind seit Umsetzung der EU-Geldwäscherichtlinie auch die wirtschaftlich Berechtigten eines Unternehmens erfasst. Dabei handelt es sich um die natürlichen Personen, die mehr als 25 Prozent der Anteile halten oder in anderer Weise Kontrolle über das Unternehmen ausüben. Wenn die Angaben im Transparenzregister von dem abweichen, was der Verkäufer mitteilt, ist das ein erstes Warnsignal.
Relevanz hat auch das Grundbuch, wenn Immobilien zum Unternehmensvermögen gehören. Das Grundbuch gibt Auskunft über Eigentumsverhältnisse, eingetragene Grundschulden und Belastungen. Es ist nicht öffentlich zugänglich, kann aber bei berechtigtem Interesse eingesehen werden.
Das Schuldnerverzeichnis der jeweils zuständigen Amtsgerichte gibt Auskunft darüber, ob gegen den Geschäftsführer oder Gesellschafter Zwangsvollstreckungsmaßnahmen laufen. Dies unterbleibt im Mittelstand bezeichnenderweise noch häufig und kann auf ernsthafte Liquiditätsprobleme hindeuten.
Außerhalb der öffentlichen Register
Öffentliche Register zeigen also die rechtliche Struktur, nicht aber die wirtschaftliche Tiefe. Für eine vollständige Due Diligence werden zusätzlich folgende Unterlagen verlangt:
- Jahresabschlüsse der letzten drei bis fünf Geschäftsjahre. Sie sind auf Konsistenz, Eigenkapitalentwicklung und Verbindlichkeiten zu prüfen.
- Aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertungen (BWA), um die Ertragslage des laufenden Jahres beurteilen zu können.
- Gesellschaftervertrag und ggf. auch Gesellschafterbeschlüsse, um Sonderrechte, Vorkaufsrechte oder Vinkulierungsklauseln aufzuspüren.
- Verträge mit Kunden, Lieferanten und Mitarbeitern, insbesondere solche mit langen Laufzeiten oder Exklusivklauseln.
- Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes, dass keine offenen Steuerforderungen bestehen.
Kombination der öffentlich zugänglichen Registerdaten und der unternehmensinternen Unterlagen bringt ein belastbares Bild der tatsächlichen Risikolage. Wer nur auf einer oder der anderen Seite prüft, läuft Gefahr, blinde Flecken zu bekommen. Vor Abschluss einer Transaktion empfiehlt sich die Einbeziehung eines auf M&A erfahrenen Rechtsanwaltes sowie eines Steuerberaters, der die Jahresabschlüsse unabhängig bewertet. Die Kosten der Prüfung stehen in keinem Verhältnis zu den möglichen Folgeschäden einer unzureichenden Vorbereitung.


