Die aktuelle Debatte um das Heizungsgesetz, offiziell Gebäudeenergiegesetz (GEG), dreht sich um eine umfassende Reform durch die schwarz-rote Koalition aus Union und SPD. Am 24. Februar 2026 einigten sich die Fraktionen auf Eckpunkte, die das kontroverse Gesetz lockern sollen. Das Heizungsgesetz wird in „Gebäudemodernisierungsgesetz“ umbenannt und technologieoffener gestaltet.
Reform der 65-Prozent-Regel
Die umstrittene Vorgabe, dass neue Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen, fällt weg. Dadurch sind wieder alle Heizungsarten, inklusive Öl- und Gasheizungen, möglich, ohne strenge Kopplung an kommunale Wärmepläne. Unionsfraktionschef Jens Spahn betonte: „Wir schaffen das Habecksche Heizungsgesetz ab.“
Übergangsfristen und CO₂-Ziele
Bestehende fossile Heizungen dürfen weiterlaufen, müssen aber ab 2029 zunehmend CO₂-neutrale Brennstoffe wie Biomethan nutzen – zunächst 10 Prozent. Die Förderungen für Wärmepumpen und Gebäudesanierungen bleiben bis 2029 gesichert. Bei Nichterreichung der CO₂-Ziele bis 2030 sind Anpassungen vorgesehen.
Auswirkungen für Hauseigentümer
Hauseigentümer profitieren von mehr Flexibilität und geringerer Unsicherheit beim Heizungstausch. Die Reform zielt auf einfachere Umsetzung ab, ohne Klimaziele zu vernachlässigen. Experten raten, Fördermöglichkeiten früh zu prüfen.
Quellen
So will die Koalition die Regeln für Heizungen ändern
Union und SPD streichen zentrale Vorgabe aus Ampel-Heizungsgesetz


