Ein Gericht in Budapest hat die 25-jährige non-binäre deutsche Aktivistin Maja T. für schuldig befunden und zu acht Jahren Haft verurteilt. Der Fall sorgt für Kontroversen, da die Auslieferung aus Deutschland als rechtswidrig gilt und der Prozess politisch aufgeladen ist. Die Tat ereignete sich im Februar 2023 während Angriffen auf mutmaßliche Rechtsextremisten.
Der Hintergrund der Angriffe
Im Februar 2023 attackierte eine Gruppe von etwa 20 Linksextremisten, darunter Maja T., in Budapest mehrere Personen mit Teleskop-Schlagstöcken, Hämmern und Pfefferspray. Die Opfer nahmen am „Tag der Ehre“ teil, einem jährlichen Neonazi-Treffen zum Gedenken an einen Ausbruchsversuch der Wehrmacht 1945. Neun Personen wurden verletzt, vier davon schwer; Maja T. soll an zwei Überfällen beteiligt gewesen sein.
Das Urteil und die Strafe
Das Budapester Stadtgericht sprach Maja T. der versuchten gefährlichen Körperverletzung sowie der Zugehörigkeit zu einer kriminellen Vereinigung schuldig. Die Anklage forderte 24 Jahre Haft, doch das Gericht verhängte acht Jahre ohne Bewährung. Das Urteil ist erstinstanzlich und noch nicht rechtskräftig; eine Berufung ist eingelegt worden.
Rechtswidrige Auslieferung aus Deutschland
Maja T. wurde 2024 trotz Bedenken nach Ungarn ausgeliefert, was das Bundesverfassungsgericht später als rechtswidrig einstufte. Das Gericht wies auf Risiken für non-binäre Personen in ungarischen Haftanstalten hin, einschließlich unmenschlicher Behandlung. Maja T. saß 19 Monate in Isolationshaft unter schlechten Bedingungen.
Politische Dimensionen des Falls
Ministerpräsident Viktor Orbán und seine Regierung forderten eine harte Strafe und stuften die Antifa-Gruppe von Maja T. als Terrororganisation ein. Kritiker wie Martin Schirdewan (Linke) sehen im Prozess einen Missbrauch der Justiz für Wahlkampfzwecke. Der Vater von Maja T. sprach von einem „Schauprozess“ und appelliert an Deutschland, eine Rücküberstellung zu ermöglichen.
Ausblick und Reaktionen
Ungarn hat zugesichert, dass Maja T. die Strafe in Deutschland antreten kann, sofern das Urteil rechtskräftig wird. In Deutschland laufen parallele Verfahren gegen Antifa-Ost-Mitglieder, z. B. ein fünfjähriges Urteil gegen Hanna S. Proteste, wie in Hamburg, fordern Freiheit für Maja T.
Quellen
Gericht in Ungarn spricht deutsche Antifaschistin Maja T. schuldig
Urteil in Budapest: Acht Jahre Haft für Maja T.


