Der Deutsche Mieterbund (DMB) betont, dass Mieter bei Ausfällen von Strom oder Heizung durch Sabotage oder technische Störungen ein Recht auf Mietminderung haben, unabhängig von einer Schuld des Vermieters. Dies gilt besonders im Winter, wenn der Wohnkomfort erheblich beeinträchtigt wird.
Hintergrund des DMB-Statements
Der DMB hat kürzlich zu Stromausfällen in Berlin Stellung genommen, die auf Sabotage zurückgehen könnten. Präsidentin Melanie Weber-Moritz erklärte: „Ein Ausfall der Stromversorgung oder der Heizung im Winter beeinträchtigt die Nutzung der Wohnung erheblich, gleich ob durch äußere Einflüsse wie Sabotage oder technische Störungen.“ Die Wohnung müsse grundsätzlich funktionsfähig sein, inklusive Heizung und Strom.
Rechtliche Grundlage
Nach § 536 BGB können Mieter die Miete mindern, sobald ein Mangel die Wohnnutzung einschränkt, auch ohne Verschulden des Vermieters. Der Anspruch besteht bei Fremdeinwirkungen wie Sabotage. Mieter müssen den Vermieter jedoch sofort schriftlich informieren, um Rechte zu wahren.
Höhe der Mietminderung
Die Minderung hängt von Dauer und Schwere ab: Bei vollständigem Ausfall von Heizung und Strom im Winter bis zu 100 Prozent. Im Sommer oder bei teilweisen Störungen ist sie geringer. Gerichte orientieren sich an der Beeinträchtigung des Wohnzwecks.
Praktische Tipps für Mieter
Mieter sollten Ausfälle umgehend melden und Notvorsorge treffen, wie Powerbanks, Decken und haltbare Lebensmittel. Der DMB rät zu Mietervereinen für Beratung. Bei Streitigkeiten hilft eine Rechtsschutzversicherung.
Quellen
Mieter kürzen Miete trotz Sabotage: DMB bestätigt Mieterrechte
Keine Miete für kalte Wohnung: DMB zu Strom- und Heizausfällen