Der Deutsche Richterbund (DRB) hat die aktuellen staatlichen Maßnahmen gegen Geldwäsche als unzureichend bezeichnet. Insbesondere bemängelt der Verband, dass trotz verschärfter Gesetze und neuer Überwachungsinstrumente strafrechtliche Ermittlungen in der Praxis zu selten und zu spät erfolgen. Nach Einschätzung des DRB besteht die Gefahr, dass Deutschland weiterhin als attraktiver Standort für Geldwäscher gilt.
Der Verband verweist auf Zahlen des Bundeskriminalamtes (BKA), wonach die Zahl der Verdachtsmeldungen seit Jahren steigt, aber nur ein Bruchteil der Fälle tatsächlich vor Gericht landet. Diese Diskrepanz zeige, dass vor allem die Finanzaufsicht und Staatsanwaltschaften personell und technisch besser ausgestattet werden müssten.
Fehlende Koordination zwischen Behörden
Ein weiteres Problem sieht der Richterbund in der unzureichenden Abstimmung zwischen den zuständigen Stellen. Die Zusammenarbeit von Finanzaufsicht, Zoll, Polizei und Justiz verlaufe oft zu langsam und ohne klare Verantwortlichkeiten. Laut DRB erschwert dies die Nachverfolgung komplexer Geldflüsse, insbesondere bei internationalen Transaktionen und verschachtelten Firmenstrukturen.
Der Verband empfiehlt den Aufbau spezialisierter Schwerpunktstaatsanwaltschaften für Geldwäsche-Delikte, ähnlich wie im Bereich der Korruptionsbekämpfung oder Cyberkriminalität. So könnten Verfahren effizienter gebündelt und Fachwissen zentralisiert werden.
Reaktionen aus Politik und Wirtschaft
Aus der Politik kamen gemischte Reaktionen. Vertreter der Bundesregierung betonten, dass die Einführung der neuen Anti-Geldwäsche-Einheit (FIU) ein wichtiger Schritt sei. Kritiker verweisen jedoch darauf, dass die FIU selbst wiederholt in der Kritik stand, weil sie Verdachtsmeldungen zu spät weiterleitete.
Auch aus der Wirtschaft gibt es Stimmen, die strengere Kontrollen begrüßen, um die Integrität des Finanzsystems zu sichern. Banken und Notare sehen sich jedoch mit steigenden bürokratischen Anforderungen konfrontiert und fordern praxistauglichere Regelungen.
Hintergrund: Deutschlands Schwachstellen im EU-Vergleich
Die Europäische Kommission hatte Deutschland mehrfach für mangelhaftes Vorgehen gegen Geldwäsche gerügt. Trotz einiger Reformen gilt das Land im europäischen Vergleich weiterhin als Nachzügler – unter anderem wegen der hohen Bargeldquote, komplexer Immobiliengeschäfte und schwacher Transparenz bei Firmenregisterdaten.
Der Richterbund fordert deshalb eine konsequente Umsetzung der EU-Vorgaben und mehr Transparenz in wirtschaftlichen Eigentumsverhältnissen. Nur durch entschlossenes Handeln könne das Vertrauen in den Rechtsstaat und die Finanzaufsicht langfristig gestärkt werden.
Quellen
Richterbund warnt vor zu laxer Bekämpfung der Geldwäsche
Geldwäsche: Richterbund verlangt konsequentere Strafverfolgung


