Franz H. Burda, Neffe des Verlegers Hubert Burda und millionenschwerer Unternehmer, wurde beschuldigt, eine 43-jährige Bankerin und ehemalige Escort-Dame im Juli 2023 in ihrer Baden-Badener Wohnung vergewaltigt zu haben. Die Frau, Verena M., warf ihm vor, sie gegen ihren Willen geküsst, gewürgt und zum Oralsex gezwungen zu haben; Burda bestritt dies und sprach von einvernehmlicher sexueller Begegnung. Die beiden kannten sich seit 2015, als die Frau in der Escort-Branche tätig war.
Der Prozessverlauf
Der Prozess am Amtsgericht Baden-Baden endete am 23. Dezember 2025 mit einem Freispruch, da die Vorwürfe „nicht glaubhaft“ waren. Das Gericht wies auf inkonsistente Aussagen der Frau hin, fehlende medizinische Beweise wie Spermaspuren und unzureichende Hämatome; zudem spielte Geld keine Rolle, obwohl sie Burda um Jobhilfe gebeten hatte. Die Öffentlichkeit wurde früh ausgeschlossen, Polizisten bestätigten die Emotionalität der Zeugin, doch der Richter sah keine Tatkonstellation.
Begründung des Freispruchs
Der Richter betonte widersprüchliche Schilderungen der Frau und mögliche schlichte Interessen; E-Mails zeigten, dass Burda keinen Sex erzwungen habe. Die Staatsanwaltschaft hatte die Anklage gemäß § 177 StGB aufrechterhalten, da auch „ähnliche sexuelle Handlungen“ als Vergewaltigung gelten, doch fehlten Belege. Burda, der viel Zeit in den USA verbringt, wurde vollständig freigesprochen.
Reaktionen und Kontext
Die Verteidigung feierte den Freispruch als Bestätigung der Einvernehmlichkeit, während die Nebenklage verstummte. Der Fall erregte mediales Aufsehen wegen der prominenten Familie Burda, die den Verlag Hubert Burda Media betreibt. Es bleibt Aussage gegen Aussage ohne weitere Konsequenzen für den Angeklagten.
Quellen
Burda-Erbe frei: Vergewaltigungsvorwurf in Baden-Baden platzt
Verlegerneffe unschuldig: Gericht kippt Vorwurf der


