Der Bundesgerichtshof (BGH) hat eine Klausel in fondsgebundenen Riester-Rentenverträgen der Allianz für unwirksam erklärt, da sie Versicherte einseitig benachteiligt. Versicherer dürfen den Rentenfaktor nicht allein bei schlechten Marktlagen senken, ohne eine Erhöhung bei Besserung vorzusehen. Dieses Urteil wirkt wegweisend für viele Verträge.
Hintergrund des Urteils
Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg klagte gegen die Allianz, weil diese den Rentenfaktor mehrfach herabsetzte, etwa bei sinkenden Fondsrenditen oder höherer Lebenserwartung. Der Rentenfaktor bestimmt die monatliche Auszahlung pro 10.000 Euro Policenwert und basiert auf Rechnungszins sowie Lebenserwartung. Das Oberlandesgericht Stuttgart hatte der Klage bereits recht gegeben, was der BGH nun bestätigte (Az. IV ZR 34/25).
Auswirkungen auf Riester-Sparer
Betroffene Versicherte können gekürzte Renten rückfordern, da die Klausel unangemessene Benachteiligung darstellt. Experten schätzen, dass Hunderttausende bis Millionen Verträge profitieren, auch bei anderen Anbietern mit ähnlichen Regelungen. Der BGH betont, dass Anpassungen grundsätzlich möglich sind, jedoch ausgeglichen sein müssen.
Bedeutung für die Altersvorsorge
Das Urteil stärkt den Verbraucherschutz in der umstrittenen Riester-Rente, die seit über 20 Jahren staatlich gefördert wird. Es signalisiert Versicherern, transparente und faire Bedingungen zu schaffen, um Nachhaltigkeit zu gewährleisten. Verbraucherzentralen raten Betroffenen, ihre Verträge zu prüfen und ggf. Ansprüche geltend zu machen.
Quellen
BGH stärkt Verbraucherrechte bei Riester-Rente
BGH erklärt Kürzungsklausel bei Allianz-Riester-Rente für unwirksam