Auch in diesem Jahr ordnet Sachsen-Anhalts Finanzminister den traditionellen „Weihnachtsfrieden“ an. Zwischen dem 20. Dezember 2025 und dem 1. Januar 2026 sollen die Finanzämter des Landes auf belastende Maßnahmen wie Betriebsprüfungen, Vollstreckungen oder Mahnungen weitgehend verzichten. Ziel ist es, Bürgerinnen, Bürgern und Unternehmen in der besinnlichen Zeit etwas Ruhe zu schenken. Der Minister begründete die Maßnahme mit dem „gesellschaftlichen Bedürfnis nach Frieden und Besinnlichkeit am Jahresende“. Der Weihnachtsfrieden habe sich bereits in den vergangenen Jahren als Zeichen bürgernaher Verwaltung bewährt.
Was während des Weihnachtsfriedens ruht – und was nicht
Während dieser Zeit sollen keine Zwangsgelder, Pfändungen oder Kontrollen durchgeführt werden. Auch die Zustellung von belastenden Verwaltungsakten wird grundsätzlich ausgesetzt.
Allerdings gilt der Weihnachtsfriede nicht uneingeschränkt: Steuerpflichtige müssen mit Schriftverkehr rechnen, wenn Fristen laufen oder Unterlagen für den Jahresabschluss benötigt werden. Solche Schreiben dienen lediglich der Verfahrenssicherung, betont das Ministerium. Finanzämter behalten zudem das Recht, in dringenden Fällen tätig zu werden – etwa bei drohender Verjährung oder laufenden Einspruchsverfahren.
Tradition mit Symbolkraft
Der Weihnachtsfrieden ist keine gesetzliche Regelung, sondern eine verwaltungsinterne Praxis, die in mehreren Bundesländern gepflegt wird – darunter Bayern, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen. In Sachsen-Anhalt wird er seit Jahren regelmäßig angeordnet und soll das Verhältnis zwischen Verwaltung und Bürgerschaft stärken. Steuerberaterinnen und Steuerberater begrüßen die Entscheidung, da sie in den Tagen um Weihnachten oft mit hohem Arbeitsaufkommen zu tun haben. Für viele Unternehmen schafft der Weihnachtsfrieden eine kurze Phase finanzieller und bürokratischer Entlastung.
Quellen
Pause für Steuerpflichtige – Finanzämter in Sachsen-Anhalt zeigen Weihnachtsgnade
Kein Druck von den Finanzämtern: Weihnachtsfrieden in Sachsen-Anhalt verlängert
